Compliance

Unser Compliance-Verständnis

Unter Compliance wird das rechts- und normenkonforme Verhalten aller Hochschulmitglieder verstanden. Dies betrifft Studierende, Beschäftigte aller Arbeitsbereiche, Professorinnen und Professoren, Gastdozenten sowie Lehrbeauftragte. Ziel ist es, dass sich alle Hochschulmitglieder compliance-konform verhalten, um Regelverstöße zu vermeiden, strafrechtliche oder finanzielle Konsequenzen zu verhindern sowie Reputationsschäden entgegenzuwirken.

Die Hochschulleitung hat dazu im September 2025 beschlossen, ein neungliedriges Compliance-Management aufzubauen.

Außerdem bezeichnet Compliance auch unser Handeln nach vereinbarten Werten und ethischen Normen. Hierunter fallen beispielweise die durch Transparenz und Offenheit, Partizipation und Kooperation geprägte Kommunikation untereinander und nach Außen oder unser Bekenntnis zu Gleichstellung und Diversität.

Grundlagen zum Hochschulbetrieb

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung

Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz

so definiert es Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und legt gemeinsam mit dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) und dessen Ausführungsverordnung (AVBayHIG) den Grundstein für eine Vielzahl an Regularien zum Hochschulbetrieb. Diese finden sich in der jeweils gültigen Fassung im digitalen Amtsblatt:

Verpflichtendes Compliance-Management der TH Rosenheim

Mit der Festlegung von neun Compliance-Handlungsfeldern, unterstützt die TH Rosenheim das rechts- und normenkonforme Verhalten aller Hochschulmitglieder und bietet dazu regelmäßig verpflichtende Unterweisungen und Fortbildungen an. Neue Beschäftigte finden weiterführende Informationen zu verpflichtenden Informationsveranstaltungen im Intranet.

Auch für Studierende gelten insbesondere die Handlungsfelder 2 bis 8 sowie die Hausordnung, das AGUM und das Klimaschutzkonzept.

Die Hochschule überprüft ihr Compliance-Management-System im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung durch verschiedene Instrumente, wie beispielsweise der Internen Revision (mehr Informationen im Intranet).

1. Arbeit, Betrieb, Klima- und Umweltschutz

2. Datenschutz

Grundlage ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG). Die Datenschutz-Geschäftsordnung klärt den hochschulspezifischen Umgang bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und die Benennung des behördlichen Datenschutzbeauftragten. Insbesondere in Forschungsvorhaben hat der Datenschutz höchste Priorität. Beschäftigte müssen sich alle drei Jahre dazu fortbilden. Weitere Informationen finden sich im Intranet.

3. Exportkontrolle

Dient der Vorbeugung außen- und sicherheitspolitischer Risiken und betrifft das Inverkehrbringen von Waren, Geld, Software, Wissen oder Technologie ins Ausland.

Mehr Informationen

4. Hinweisgeberschutz

Anonyme hochschulinterne Meldestelle für Missstände oder Rechtsverstöße. 
Weiterführende Informationen im Intranet.

5. Informationssicherheit

Reguliert über die IT-Sicherheitsrichtlinie der Hochschule alle IT-Sicherheits-Fragen, -Vorfälle und -Mängel sowie die Fortbildung von Hochschulmitgliedern zur Prävention. 
Weiterführende Informationen im Intranet.

6. Korruptionsprävention

Weitergehende Informationen zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung finden Sie hier.

7. Rechtliche Anforderungen an Studiengänge

An der Hochschule erfolgt die Sicherstellung der rechtlichen Anforderungen an die Studiengänge durch zwei Instrumente:

8. Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Im Forschungsbereich orientiert sich das Verhalten der Hochschulmitglieder am Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Dazu hat sich die TH Rosenheim eine eigene Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten gegeben.
Weiterfüherende Informationen.

9. Tax-Compliance (Steuerrecht)

Die Hochschule erfüllt ihre steuerlichen Pflichten als Körperschaft des öffentlichen Rechts ordnungsgemäß, fristgerecht und transparent. Dazu gelten für alle Beschäftigten eine Dienstanweisung „Steuern“, das Tax-Compliance-Management-System (TCMS) sowie das Steuerhandbuch, welches im Intranet zu finden ist.

 

→ Beauftragte und Interessensvertretungen der Hochschule