Compliance
Unser Compliance-Verständnis
Unter Compliance wird das rechts- und normenkonforme Verhalten aller Hochschulmitglieder verstanden. Dies betrifft Studierende, Beschäftigte aller Arbeitsbereiche, Professorinnen und Professoren, Gastdozenten sowie Lehrbeauftragte. Ziel ist es, dass sich alle Hochschulmitglieder compliance-konform verhalten, um Regelverstöße zu vermeiden, strafrechtliche oder finanzielle Konsequenzen zu verhindern sowie Reputationsschäden entgegenzuwirken.
Die Hochschulleitung hat dazu im September 2025 beschlossen, ein neungliedriges Compliance-Management aufzubauen.
Außerdem bezeichnet Compliance auch unser Handeln nach vereinbarten Werten und ethischen Normen. Hierunter fallen beispielweise die durch Transparenz und Offenheit, Partizipation und Kooperation geprägte Kommunikation untereinander und nach Außen oder unser Bekenntnis zu Gleichstellung und Diversität.
Grundlagen zum Hochschulbetrieb
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung
so definiert es Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und legt gemeinsam mit dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) und dessen Ausführungsverordnung (AVBayHIG) den Grundstein für eine Vielzahl an Regularien zum Hochschulbetrieb. Diese finden sich in der jeweils gültigen Fassung im digitalen Amtsblatt:
- Die höchstrangigste Satzung ist die vom Hochschulrat beschlossene Grundordnung der TH Rosenheim.
- Der Hochschulbetrieb ist in einem Organigramm im Intranet visualisiert.
- Der aufgabengenaue Geschäftsverteilungsplan ist für Mitarbeitende in BayernCollab einsehbar und kontinuierlich anzupassen. Die Abteilungen und Einrichtungen entscheiden selbständig über dessen Bearbeitung.
- Die für den Studienbetrieb wichtigsten Regularien sind die Immatrikulationssatzung, die Allgemeine Prüfungsordnung und die für den jeweiligen Studiengang gültige Studien- und Prüfungsordnung.
Verpflichtendes Compliance-Management der TH Rosenheim
Mit der Festlegung von neun Compliance-Handlungsfeldern, unterstützt die TH Rosenheim das rechts- und normenkonforme Verhalten aller Hochschulmitglieder und bietet dazu regelmäßig verpflichtende Unterweisungen und Fortbildungen an. Neue Beschäftigte finden weiterführende Informationen zu verpflichtenden Informationsveranstaltungen im Intranet.
Auch für Studierende gelten insbesondere die Handlungsfelder 2 bis 8 sowie die Hausordnung, das AGUM und das Klimaschutzkonzept.
Die Hochschule überprüft ihr Compliance-Management-System im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung durch verschiedene Instrumente, wie beispielsweise der Internen Revision (mehr Informationen im Intranet).
1. Arbeit, Betrieb, Klima- und Umweltschutz
- Hausordnung (für alle Standorte gültig)
- Allgemeine Personalangelegenheiten (im Intranet)
- Aushangpflichtige Arbeitsgesetze finden sich im AGUM oder im Intranet
- Das hochschulinterne Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Management-System (AGUM) einschließlich der Brandschutzordnung
- Das Klimaschutzkonzept der TH Rosenheim
- Die Bewirtungsrichtlinie regelt die Finanzierung von Repräsentations- und Bewirtungsausgaben aus den Mitteln der TH Rosenheim
- Reisekosten werden im Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG) geregelt. Es betrifft die Erstattung von Dienstgängen, Dienstreisen sowie Aus- und Fortbildungsreisen von Beamten und Beschäftigten. Weiterführende hochschulinterne Informationen zu Dienst- und Fortbildungsreisen finden Sie im Intranet.
2. Datenschutz
Grundlage ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG). Die Datenschutz-Geschäftsordnung klärt den hochschulspezifischen Umgang bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und die Benennung des behördlichen Datenschutzbeauftragten. Insbesondere in Forschungsvorhaben hat der Datenschutz höchste Priorität. Beschäftigte müssen sich alle drei Jahre dazu fortbilden. Weitere Informationen finden sich im Intranet.
3. Exportkontrolle
Dient der Vorbeugung außen- und sicherheitspolitischer Risiken und betrifft das Inverkehrbringen von Waren, Geld, Software, Wissen oder Technologie ins Ausland.
4. Hinweisgeberschutz
Anonyme hochschulinterne Meldestelle für Missstände oder Rechtsverstöße.
Weiterführende Informationen im Intranet.
5. Informationssicherheit
Reguliert über die IT-Sicherheitsrichtlinie der Hochschule alle IT-Sicherheits-Fragen, -Vorfälle und -Mängel sowie die Fortbildung von Hochschulmitgliedern zur Prävention.
Weiterführende Informationen im Intranet.
6. Korruptionsprävention
Weitergehende Informationen zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung finden Sie hier.
7. Rechtliche Anforderungen an Studiengänge
An der Hochschule erfolgt die Sicherstellung der rechtlichen Anforderungen an die Studiengänge durch zwei Instrumente:
- Die Kommission für Qualität in Lehre und Studium (QLS) stellt insbesondere durch interne Begutachtungen sicher, dass die Anforderungen an die Qualität in der Lehre erfüllt werden und unterstützt die Lehrenden und Studiendekane in dieser Hinsicht.
Weiterführende Informationen im Intranet. - Die Programm-Akkreditierung der einzelnen Studiengänge erfolgt auf Basis von externen Begutachtungen zur Sicherstellung der durch den Akkreditierungsrat vorgegebenen Akkreditierungskriterien.
QM-System für Studiengangs-Akkreditierungen im Intranet.
8. Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Im Forschungsbereich orientiert sich das Verhalten der Hochschulmitglieder am Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Dazu hat sich die TH Rosenheim eine eigene Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten gegeben.
Weiterfüherende Informationen.
9. Tax-Compliance (Steuerrecht)
Die Hochschule erfüllt ihre steuerlichen Pflichten als Körperschaft des öffentlichen Rechts ordnungsgemäß, fristgerecht und transparent. Dazu gelten für alle Beschäftigten eine Dienstanweisung „Steuern“, das Tax-Compliance-Management-System (TCMS) sowie das Steuerhandbuch, welches im Intranet zu finden ist.