Korruptionsvorsorge
Die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie – KorruR) beschreibt in Ziffer 3.5 die weisungsfreien Aufgaben der Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge. Sie können in ihrem Zuständigkeitsbereich ohne Einhaltung des Dienstweges um Rat und Unterstützung gebeten werden. Beispiele sind:
- Erteilen von Auskünften in Fällen von versuchter Manipulation und Einflussnahme oder bei aufkommenden Verdachtsmomenten,
- Nachgehen von Hinweisen auf korruptives Verhalten sowie Information der Dienststellenleitung,
- Analyse von Schwachstellen in der dienstbetrieblichen Organisation,
- Vorschlag geeigneter Präventionsmaßnahmen, laufende Überprüfung und Anpassung bestehender Maßnahmen,
- Sensibilisierung der Beschäftigten für die Korruptionsproblematik.
Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge
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Thomas Jelinek
+49 (0)8031 / 805 - 2245 thomas.jelinek@th-rosenheim.de
Weiterführende Informationen
- Ergänzende Hinweise zur Verhütung von Manipulationen im öffentlichen Auftragswesen bei Bau-, Liefer-, Dienst- und freiberuflichen Leistungen
- Niederschrift über die Verpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz
- Handreichung zur Feststellung korruptionsgefährdeter und besonders korruptionsgefährdeter Bereiche als Leitlinie für die Gefährdungsfeststellung an der Hochschule