Korruptionsvorsorge

 

Die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie – KorruR) beschreibt in Ziffer 3.5 die weisungsfreien Aufgaben der Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge. Sie können in ihrem Zuständigkeitsbereich ohne Einhaltung des Dienstweges um Rat und Unterstützung gebeten werden. Beispiele sind:

Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge

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