Zusatzleistungen sind Studienleistungen, die neben dem eigentlichen Masterstudium erbracht werden müssen.
Laut §3 der Studien- und Prüfungsordnung können Bewerberinnen und Bewerber zum Masterstudium zugelassen werden, auch wenn sie ein Vorstudium mit weniger als 210 CP vorweisen.
Die fehlenden Leistungen müssen dann aber neben dem eigentlichen Masterstudium zusätzlich erbracht werden.
Dabei ist folgendes zu beachten:
Wie müssen die Zusatzleistungen erbracht werden?
Die Zusatzleistungen müssen in Form von Wahlfächern (mit oder ohne Note) erbracht werden. D.h. um eine Zusatzleistung zu erbringen, sprechen Sie mit der entsprechenden Dozentin/ dem entsprechenden Dozenten und informieren Sie sie/ ihn, dass Sie das Fach als Wahlfach belegen möchten.
Anmeldung zur Prüfung
Melden Sie sich zu der Prüfung nicht (!) per Online Service Center (OSC) an, sondern informieren Sie Prüfer*in / Dozent*in, dass Sie an der Prüfung teilnehmen wollen und das Fach als Wahlfach belegen möchten. Verwenden Sie zur Prüfungsanmeldung das Formblatt "Anmeldung zu Wahlfachprüfungen aus exterenen Studienangebot" (deutsch/englisch).
Nach dem Ablegen der Prüfung
Nach erfolgreichem Ablegen der Prüfung lassen Sie sich von der Prüferin/ vom Prüfer bestätigen, dass Sie das Fach als Wahlfach belegt haben. Nutzen Sie dazu die Formulare "Wahlfachbescheinigung (mit Note)" bzw. "Wahlfachbescheinigung (nur Teilnahme, ohne Note)" (siehe Formulare der Abteilung Studierende >> Abschnitt Prüfungsamt). Dadurch haben Sie den Nachweis, dass Sie das Fach belegt haben.
Nachweisen der Zusatzleistungen bei verschiedenen Anträgen
Die Wahlfachbescheinigungen der erbrachten Zusatzleistungen müssen Sie dem Antrag "Studierende mit weniger als 210 CP" (siehe Formulare) beilegen, damit die Mentorin/ der Mentor, die Prüfungskommission und in Folge auch das Prüfungsamt nachprüfen kann, ob die Leistungen tatsächlich erbracht sind.
Ausweisen der Zusatzleistungen
Wenn die Wahlfachbescheinigungen dem Prüfungsamt vorliegen, werden die Zusatzleistungen automatisch im Zeugnis ausgewiesen.
Wenn eine Zusatzleistung nicht im Zeugnis ausgewiesen werden soll, dann müssen Sie dies auf der entsprechenden Wahlfachbescheinigung deutlich vermerken (z.B. durch den handschriftlichen Vermerk "Bitte nicht im Zeugnis ausweisen!").
Ansprechpartner
Wenn Sie noch Fragen zum Thema Zusatzleistungen haben, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.