Wiederholersemester

Ein "Wiederholersemester" und der semesterübergreifende Verbleib im bisherigen Studiensemester ist erforderlich, wenn du die sogenannten allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für den Eintritt in die nächst höheren Studiensemester nicht erfüllt hast. Das können eine bestimmte Anzahl von CP oder festgelegte Module sein. Die Info darüber findest du in der für dich gültigen Studien- und Prüfungsordnung (abgekürzt "SPO") bei den Regelungen zum "Aufbau des Studienganges".
In das „Wiederholersemester“ wirst du automatisch eingestuft, du musst dafür nichts unternehmen. Entsprechend wird das "Wiederholersemester" in deiner Notenübersicht im Online-Service Center mit dem Zusatz "W" bei der Angabe des Studiensemesters ausgewiesen. 
Ein Weiterstudium (dazu gehört auch die Ablegung von Prüfungen) in einem dieser Studiensemester ist solange nicht möglich, bis die in der SPO genannten Eintrittsvoraussetzungen erbracht worden sind. 

Im „Wiederholersemester“ musst du dein Studium selbst organisieren; es gibt keine extra Semestergruppen oder -angebote. 
Diese Norm dient dazu Studienverzögerungen aufzuholen, also bis dato nicht bestandene (Pflicht!) oder abgelegte Prüfungen abzulegen. Du kannst die Lehrveranstaltungen aus dem ersten (und falls angeboten, zweiten) Semester nochmals besuchen. 

Bitte beachte, dass auch das „Wiederholersemester“ als Fachsemester gezählt wird und zur Höchststudiendauer zählt.

Falls du im „Wiederholersemester“ nicht zu viele Prüfungen nachholen musst und noch Luft hast, kannst du zusätzlich freiwillige Wahlmodule oder Module aus dem Vorlesungsangebot der Virtuellen Hochschule Bayern (VHB) belegen (mit oder ohne Note).

Bei Fragen zu deiner Studienorganisation steht die Zentrale Studienberatung zur Verfügung. Fragen rund um das Thema Prüfungen beantwortet gerne das Prüfungsamt. Bitte beachte die Öffnungszeiten.