Im Folgenden finden Sie Informationen zu den häufigsten Fragen, die bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandsstudiums auftauchen:
Je eher, desto besser. Sie sollten mindestens ein Jahr, bevor Sie ins Ausland gehen möchten, beginnen, sich über Austauschmöglichkeiten zu informieren. Hier finden Sie eine Checkliste, die Ihnen die Planung erleichtert.
Erfahrungsgemäß eignen sich das 5. oder 6.Semester am besten um ins Ausland zu gehen. Sie können aber – z.B. in individueller Absprache mit dem Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät – auch einen anderen Zeitpunkt festlegen.
ERASMUS+ ist ein Förderprogramm der Europäischen Union für Studierende, die ein bis zwei Semester im Ausland an einer ERASMUS+ Partnerhochschule studieren wollen. Mit europaweit jährlich knapp 200.000 mobilen Studierenden ist ERASMUS+ nun das weltweit größte Mobilitätsprogramm. Seit dem Programmstart 1987 konnten bis 2012 ca. 2,5 Mio. Studierende gefördert werden, darunter ca. 400.000 aus Deutschland.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Studium mit ERASMUS.
Das kommt ganz darauf an, welche Partnerhochschulen Ihre Fakultät hat. Hier können Sie nachlesen, welche weltweiten Kooperationen an Ihrer Fakultät bestehen. Bitte beachten Sie, dass außerhalb von ERASMUS+ teils Studiengebühren anfallen.
Ja. Sie können sich Ihr Auslandsstudium auch selbst organisieren, indem Sie sich als Freemover an einer Hochschule Ihrer Wahl bewerben. Dann liegt der komplette organisatorische Aufwand bei Ihnen selbst. Das International Office kann Sie lediglich in Finanzierungsfragen unterstützen.
In Einzelfällen ist es auch möglich, an einer Partnerhochschule einer anderen Fakultät zu studieren, sofern die Plätze nicht von deren Studierenden in Anspruch genommen werden. Kontaktieren Sie hierzu bitte das International Office.
Ja. Bachelor-Studierende an der Rosenheimer Fakultät für Betriebswirtschaft (BW) können neben ihrem Rosenheimer Abschluss zusätzlich einen ausländischen erwerben: In Großbritannien, Pontypridd/ Wales an der University of South Wales (Prof. Dr. Hornig) sowie in Finnland and der Seinäjoki University of Applied Sciences.
Das International Office informiert Sie über Austauschmöglichkeiten und organisatorische Angelegenheit rund um den zeitlichen und bürokratischen Ablauf Ihres Auslandssemesters. Hier erhalten Sie Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten, zum Bewerbungsablauf, und erfahren, welche Unterlagen Sie wann einreichen müssen.
Wenn Sie studienbezogene Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät. Dort bekommen Sie Auskünfte zu Studieninhalten und Anrechenbarkeit.
Bei Fragen zum Leben und Studieren vor Ort stehen Inhen viele ehemalige Austauschstudierende als Referenz parat. Im International Blog finden Sie die veröffentlichten Erfahrungsberichte, bei denen oft eine Emailadresse zur Kontaktaufnahme angegeben wurde.
Neben der ERASMUS-Förderung bestehen folgende Möglichkeiten:
Ein Studierender kann die ERASMUS+ Förderung für Auslandsaufenthalte für insgesamt bis zu zwei Semester pro Studienzyklus erhalten – also bis zu zwölf Monate im ersten Studienzyklus (Bachelor oder gleichwertig) und weitere zwölf Monate im zweiten Studienzyklus (Master oder gleichwertig).
Eine Bewerbung für ein Stipendium für Studienaufenthalte an einer weltweiten Partneruniversität ist ebenso zulässig.
Das kann man pauschal nicht sagen. Es gibt europäische Partnerhochschulen mit Studiengebühren, aber auch weltweite Partnerhochschulen ohne Studiengebühren. Bitte informieren Sie sich direkt bei der entsprechenden Gasthochschule.
Regelmäßig im Frühjahr werden PROMOS-Gelder sowie Bayerische Stipendien ausgeschrieben. Informationen hierzu finden Sie zu gegebener Zeit in der Community sowie unter Finanzierung. In der Regel laufen die Stipendienausschreibungen vier Wochen lang.
Sie können sich außerdem für Auslands-BAföG bewerben, auch wenn Sie im Inland nicht BAföG-berechtigt sind. Bitte tun Sie das direkt beim für Ihr Zielland zuständigen Auslands-BAföG-Amt.
Weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des International Office unter Finanzierung und auf den Seiten des DAAD - Deutscher Akademischer Auslandsdienst.
Regelmäßig im Frühjahr werden PROMOS-Gelder sowie Bayerische Stipendien ausgeschrieben. Infos hierzu finden Sie dann zu gegebener Zeit in der Community sowie unter Finanzierung. PROMOS-Gelder werden ebenso wie die Bayerischen Stipendien nur an Studenten außerhalb des ERASMUS+ Raums vergeben.
Wenn Sie sich hier als Freemover registrieren, werden Sie vom International Office per E-Mail über aktuelle Stipendienausschreibungen (z.B. PROMOS / Bayerische Stipendien) informiert. So verpassen Sie – auch wenn Sie schon im Ausland sind – garantiert nichts.
Sie können sich außerdem für Auslands-BAföG bewerben, auch wenn Sie im Inland nicht BAföG-berechtigt sind. Bitte tun Sie das direkt beim für Ihr Zielland zuständigen Auslands-BAföG-Amt.
Weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des DAAD - Deutscher Akademischer Auslandsdienst.
Nein. Sie sollten sich in diesem Fall für eine Förderung über Auslands-BAföG bewerben. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei dem für Ihr Zielland zuständigen Auslands-BAföG-Amt.
Mit diesem Programm können weltweite Studien-, Praxis- und Sprachaufenthalte von Studierenden durch Teilstipendien, Reisekosten- und Kursgebührenpauschalen gefördert werden. Die Aufenthalte können zwischen einem und sechs Monaten dauern. Aufenthalte an ERASMUS+ Partneruniversitäten können nicht über PROMOS gefördert werden.
Bewerbungsfristen für ein Auslandsstudium an Partnerhochschulen:
Die Bewerbung erfolgt über Mobility Online. Weitere Informationen zum Auslandsstudium finden Sie hier.
Ja. Bitte informieren Sie in diesem Fall das International Office über Ihre Prioritäten. Infos zum Studium mit ERASMUS+ finden Sie hier.
Nachdem Sie Ihren Bewerber-Account in Mobility Online angelegt haben, laden Sie dort bitte folgende Unterlagen hoch:
Hier finden Sie Beispiele für einen englischen Lebenslauf und Tipps für Bewerbungen auf Englisch.
Nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist (1. Februar für das darauffolgende WiSe, 1. Juli für das darauffolgende SoSe) findet der Auswahlprozess statt. Folglich können Sie im Zeitraum März/April bzw. Sept./Okt. mit einer verbindlichen Zu-/Absage von Seiten der Hochschule Rosenheim rechnen.
Zusätzlich müssen Sie dann noch Ihre Bewerbungsunterlagen bei der Partnerhochschule im Ausland einreichen (jeweilige FRIST beachten!). Die Partnerhochschule im Ausland bestätigt Ihnen dann Ihr Auslandsemester dort, z.B. durch ein entsprechendes Schreiben (Letter of acceptance as exchange student).
Sehr wahrscheinlich, da Sie in Ihrer Bewerbung bis zu drei Partnerhochschulen angeben können, die Sie interessieren. Klappt es mit Ihrer 1. Wahl nicht, kommt vielleicht die 2. oder 3. Wahl zum Tragen.
Nein. Wenn Sie einen Studienplatz angeboten bekommen, können Sie diesen auch ablehnen. Erst wenn Sie vom International Office vebindlich an der Partnerhochschule nominiert wurden, ist ein Rücktritt nur noch schriftlich – unter Angabe wichtiger Gründe – möglich.
Im europäischen Ausland haben Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) einen guten Basisschutz. Konkret heißt das, dass Sie im Notfall Anspruch auf die unter Berücksichtigung Ihrer Aufenthaltsdauer medizinisch notwendigen Leistungen haben; ABER nur in dem Umfang und in der Art und Weise (z.B. als Kostenerstattung), wie er für gesetzlich im Aufenthaltsstaat Versicherte besteht. Nähere Informationen erhalten Sie hier oder direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Im außereuropäischen Ausland empfiehlt es sich, eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Die Versicherungsstelle des DAAD kann Sie hierzu ebenso wie Ihre eigene Krankenkasse informieren.
Nach der Vergabe der Studienplätze werden alle Teilnehmer über das International Office der Hochschule Rosenheim über die entsprechende zuteilung informiert. Wenn Sie dann diesen Platz angenommen haben werden Sie verbindlich bei den Partnerhochschulen angemeldet / nominiert. Im Anschluss erhalten Sie von Ihrer Gasthochschule wichtige Informationen zu Ihrem Auslandsstudium, z. B. zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen, die Sie dort noch einreichen sollen, zum Studienangebot und zu den Unterkunftsmöglichkeiten. Sie sollten sich außerdem eigenständig auf der Homepage Ihrer Gasthochschule zu den dort erforderlichen Bewerbungsunterlagen informieren und die hierfür angebenen Fristen beachten (s. auch Infosheets). Dieses Schaubild verdeutlicht Ihnen den zeitlichen Ablauf Ihres Auslandssemesters ab Ihrer Bewerbung.
Ja! Sie bleiben während Ihres Auslandsstudiums an der Hochschule Rosenheim immatrikuliert und sind parallel an der ausländischen Partnerhochschule eingeschrieben – egal, ob Sie sich in Rosenheim beurlauben lassen oder nicht. Bitte denken Sie daher unbedingt daran, sich auch für das Semester, in dem Sie ins Ausland gehen sowie während dem Auslandssemester sich für das nächste Semester an der TH Rosenheim, in Rosenheim rückzumelden!
Sie müssen nicht, aber Sie können. Einen Antrag auf ein Urlaubssemester können Sie im Studienamt im Rückmeldezeitraum stellen. Bitte reichen Sie hierfür eine Bestätigung der Gasthochschule über Ihre Zulassung sowie nach Ihrer Rückkehr eine Bescheinigung über die tatsächliche Dauer des Studiums ein. Bitte beachten Sie die Regelungen zum Urlaubssemester. Weitere Informationen finden Sie hier.
Während eines Urlaubssemesters können Sie an der Hochschule Rosenheim keine Prüfungen ablegen (Ausnahme: Wiederholungsprüfungen).
ACHTUNG: Die Fristen für die Ablegung von Wiederholungsprüfungen werden durch Beurlaubung aufgrund eines Auslandssemesters nicht unterbrochen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
Das müssen Sie nicht. Sie können sich allerdings über Finanzierungsmöglichkeiten informieren bzw. hier als Freemover registrieren. Dann werden Sie vom International Office per E-Mail über aktuelle Stipendienausschreibungen (z.B. PROMOS / Bayerische Stipendien) informiert. So verpassen Sie – auch wenn Sie schon im Ausland sind – garantiert nichts.
Auslands-BAföG hingegen beantragen Sie z.B. direkt beim für Ihr Zielland zuständigen Auslands-BAföG-Amt.
Einen ersten Anhaltspunkt erhalten Sie im entsprechenden Infosheet, genauere Informationen direkt auf der Homepage der Gasthochschule.
Die Notenübersicht Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen.
Meistens werden die Zeugnisse/ Transcript of Records von den Partnerhochschulen direkt an die Studierenden geschickt. Sollte das Zeugnis im International Office eingehen, wird es automatisch an Sie weitergeleitet. Achten Sie daher bitte darauf, Ihre Kontaktadresse ggf. zu aktualisieren. Laden Sie bitte im Anschluss einen Scan des Zeugnisses in Mobility Online hoch. Das Original ist für Sie bzw. die Anrechnung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen bestimmt.
Für den Erhalt des ERASMUS+ Zuschusses ist es erforderlich, dass Sie mindestens eine erfolgreich absolvierte Studienleistung nachweisen können. Außerhalb von ERASMUS+ hat dies lediglich zur Folge, dass Sie durch den „Zeitverlust“ länger für Ihr Studium brauchen.
Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt aus wichtigen Gründen vorzeitig beenden müssen, sind Sie verpflichtet, das International Office der Hochschule Rosenheim umgehend schriftlich mit Angabe der Gründe darüber zu informieren. Der ERASMUS+ Mobilitätszuschuss ist dann ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
Dem ist nicht so, wenn es um höhere Gewalt geht. In jedem Fall handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.
Ihr Erfahrungsbericht soll anderen interessierten Studierenden als Informationsquelle dienen. Bitte stellen Sie Ihre Erfahrungen daher im International Blog zur Verfügung.
Bitte laden Sie den Bericht zusammen mit der Einverständniserklärung (zur Veröffentlichung des Berichts im International Blog) - bis zu vier Wochen nach Ende Ihres Auslandsaufenthalts - in Mobility Online hoch. Das International Office wird Ihren Bericht dann im Blog veröffentlichen.
Die Veröffentlichung ist selbstverständlich nicht verpflichtend, das Verfassen des Berichts hingegen schon.
Die Vorlagen für den Erfahrungsbericht sowie die Einverständniserklärung stehen in Mobility Online zum Download zur Verfügung. Als ERASMUS+ Geförderte/r müssen Sie außerdem am EU-Survey teilnehmen.
Nicht unbedingt. Für die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen ist die Prüfungskommission Ihres Studiengangs an Ihrer Fakultät zuständig. Über jeden Antrag wird individuell entschieden, es gibt keine „pauschale“ Anerkennung. Bitte stimmen Sie Ihre Fächerwahl rechtzeitig vor Aufnahme des Auslandsstudiums mit dem zuständigen Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät und gegebenenfalls mit den zuständigen Fachdozenten ab und klären Sie so weit wie möglich vorab, welche Leistungen Ihnen anerkannt werden können.
Zusätzliche Informationen zum Vorab-Antrag auf Anerkennung von Kompetenzen finden Sie hier sowie auf den Seiten des Prüfungsamts.
Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen können nach Ihrer Rückkehr auf Antrag anerkannt werden. Bitte geben Sie einen "Antrag auf Anrechnung von Kompetenzen" im Prüfungsamt ab. Weitere Fragen diesbezüglich richten Sie bitte an das Prüfungsamt.
Auf Antrag werden diese Leistungen in einem Extra-Zeugnis (als Wahlfächer) ausgewiesen. Bitte stellen Sie im Prüfungsamt einen "Antrag auf Anrechnung von Kompetenzen". Weitere Fragen diesbezüglich richten Sie bitte an das Prüfungsamt.