Listenverbindungen sind ein Überbleibsel aus der Zeit, in der die Auswertung von Kommunalwahlen mithilfe des D‘Hondt-Verfahrens erfolgte, das als verzerrtes Verfahren gilt. Wählerstimmen werden hierbei zugunsten der stärkeren und zulasten der schwächeren Parteien in Ratssitze umgesetzt. Dieses Sitzverteilungsverfahren kann den Zusammenschluss mehrerer Listen zu einer Listenverbindung sinnvoll machen, um die Verzerrungen auszugleichen. Schwächere Parteien, die beim D’Hondt-Verfahren benachteiligt sind, haben so die Möglichkeit, sich zu einer Zählgemeinschaft zu verbinden und so nachteilige Sitzverzerrungen abzuschwächen. Eine Gesetzesnovelle hat zwar 2010 das Hare/Niemeyer-Verfahren, das als unverzerrtes Verfahren gilt, zum Sitzzuteilungsverfahren für Kommunalwahlen festgelegt, die Listenverbindungen jedoch im Zuge dessen nicht abgeschafft. Dies hat zur Folge, dass die Eigenschaften des Verfahrens teilweise nicht greifen. Das Hare/Niemeyer-Verfahren gewährleistet, dass die stärkere Partei immer mindestens so viele Sitze bekommt, wie die schwächere. Die Listenverbindungen machen es jedoch möglich, dass die stärkere Partei weniger Sitze bekommt als die schwächere. Ebendies ist bei den Kommunalwahlen 2014 geschehen, deren Wahlergebnisse Carina Hindiger im Rahmen ihrer Bachelorarbeit auswertete. Gemeinsam mit Prof. Dr. Wolfgang Bischof, Professor für Mathematik an der Hochschule Rosenheim, und Prof. Dr. Friedrich Pukelsheim, mehrfach vom Bundestag geladener Experte zum Thema Wahlverfahren, kommt sie zu der Schlussfolgerung, dass die Listenverbindungen aus dem bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz gestrichen werden müssen, da sie vermeidbare Benachteiligungen mit sich bringen.
Details siehe:
www.math.uni-augsburg.de/stochastik/pukelsheim/2016a.pdf