Aus Sicht der pharmazeutischen Industrie ergibt sich die Problematik, dass wesentliche Referenzpreise für diese Verhandlung durch eine Vergleichstherapie bestimmt ist, die zumeist ein generisches Arzneimittel ist, dessen Preis durch intensiven Wettbewerb sich an Produktionskosten orientiert. Forschende Pharmaunternehmen befinden sich für ihre patentgeschützten Arzneimittel hingegen in einem staatlich gewolltem Monopol, das es ermöglicht, die mit über 2 Mrd. US-$ bezifferten Forschungs- und Entwicklungskosten zu amortisieren. In der Folge ergeben sich in den Preisverhandlungen schwer zu überbrückende Preisvorstellungen der Verhandlungsparteien.
Um diesen Konflikt zu erörtern, haben zwei Gruppen von Studierenden im Rahmen der Veranstaltung Studienprojekt II unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Thomas Hammerschmidt im Auftrag des Pharmaunternehmens MSD Sharp & Dohme GmbH verschiedene Ansätze einer Preisbewertung der Vergleichstherapien ausgearbeitet und empirisch untersucht, mit denen sich die Problematik, dass die neuen Arzneimittel 13fach teurer sind als die generischen Referenzpreise, verringern lässt; mittels der neuen Preisbewertungen wären die neuen Arzneimittel nur 1,5 bis 2,5mal teurer als der Vergleichsstandard. Auf Grund einer großen Streuung der empirischen Ergebnisse erscheinen diese Ansätze im Einzelfall ein diskutabler Ansatz zu sein.