Änderungen im WS17/18

Hinweis: Diese Meldung ersetzt nicht das Studium der eigenen Ordnungn, sondern stellt lediglich eine Hilfestellung dar.

Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzun

§4 - Immatrikulationsvoraussetzungen

Abs. 13)
Normalerweise muss man zur Immatrikulation persönlich erscheinen und seine Unterlagen vorlegen. Mit der Änderung vom 07. August haben internationale Abkommen oder Vereinbarungen mit ausländischen Hochschulen bei Abweichungen zu dieser Regelung vorrang.

§5 - Versagung der Immatrikulation

Abs. 5)
Die Immatrikulation für einen nicht weiterbildenden Masterstudiengang wird versagt, wenn die Qualifikation nicht bis zum ersten Prüfungstag nachgewiesen werden kann.

Abs. 6)
Die Immatrikulation für Studienbewerber mit besonderer Berufsqualifikation wird versagt, wenn das Beratungsgespräch nicht bis zum Bewerbungsstichtag absolviert worden ist und der Studiengang im unmittelbar folgenden Wintersemester beginnt.

Satzung über Zulassungsbeschränkungen der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Rosenheim im Wintersemester 2017/18 und im Sommersemester 2018

-> Link zur Satzung

Erhöhung des Grundbeitrags

Der Grundbeitrag des Studentenwerks München beträgt ab dem Wintersemester 17/18 62€

 

Änderungen in den Prüfungsordnungen

Bachelorstudiengang Elektro- und Informationstechnik

  • Das praktische Studiensemester findet nun im 5. Studiensemester statt.
  • Der Studienschwerpunkt muss nun bis zum Ende des 5. Studiensemesters gewählt werden.
  • Es werden nur noch 8 Wochen Vorpraxis benötigt anstatt 10.
  • Der Antrag auf Ausgabe eines Bachelorarbeitsthemas kann erst nach erfolgreichem praktischem Studiensemester und mit 160 ECTS gestellt werden.

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Bachelorstudiengang Management in der Gesundheitswirtschaft

  • Bis zum Ende des ersten Studiensemesters sind die Prüfungen in den Modulen Mathematik, Grundla-gen der Betriebswirtschaftslehre, Grundlagen der Volkswirtschaftslehre und Grundlagen des Rechts abzulegen.
  • Bis zum Ende des zweiten Semesters sind die Prüfungen in den Modulen Statistik I, Internes Rechnungswe-sen und Gesundheitsökonomie abzulegen.
  • Der Schwerpunkt "Sozialversicherungen" wurde in "Sozialversicherungen und Versorgungsmanagement" umbenannt
  • Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit werden mindetens 150 ECTS benötigt.
  • Die Abschlussarbeit ist ergänzend zu den in §21 der APO Abs. Nr. 3 genannten Exemplaren als pdf-Datei per E-Mail an den Erst- sowie Zweitprüfer zusenden.

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Bachelorstudiengang Mechatronik

  • Als Alternative für die 6 einzelnen Praxisphasen kann man nun auch ein klassisches Praxissemester einlegen.
  • Fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule können einer der Vertiefungsrichtungen Maschinenbau, Automatisierung oder Elektronik zugeordnet sein. Wenn aus einer Vertiefungsrichtung wenigstens 14 ECTSgewählt worden sind, wird diese auf Antrag im Zeugnis ausgewiesen.
  • Die Vorpraxis ist vor den studienbegleitenden Praxisphasen abzuleisten.
  • Die auf Antrag zuerkannte Vertiefungsrichtung wird im Zeugnis ausgewiesen.

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Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen

  • Das praktische Studiensemester kann auch als Industrielle Projektarbeit (IPA) abgeleistet werden. Im Rah-men von IPA gibt es eine 15-tägige Einarbeitung, die im 4. Semester abgeleistet werden muss und als Vorberei-tung zur Praxisphase im Praktischen Studiensemester im 5. Semester verpflichtend ist. Die 15 Tage im 4. Se-mester als auch die 18 Wochen im 5. Semester sowie die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen sind als eine verpflichtende Einheit zu werten.

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Masterstudiengang Informatik

  • In die Bewertung der Masterarbeit ghttp://www.fh-rosenheim.de/home/infos-fuer/studierende/studienorganisation/formalia/studienregelungen/eht eine hochschulöffentliche Präsentation mit mündlicher Erläuterung mit ein. Dies war vorher nicht (Studienbeginn: Ab SS 2015) nicht so.

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Masterstudiengang Innenarchitektur (Satzung über das Eignungsverfahren)

  • eine Mappe mit bisher gefertigten Arbeiten (mindestens 10 Seiten, maximal 15 Seiten, DIN A3); die Mappe ist im Bewerbungsprozess als digitales Dokument im PDF Format hochzuladen und auch als Ausdruck (Kopien) der Hochschule zuzusenden. Die Mappe bleibt im Besitz der Hochschule.

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