Sprachliche Zulassungsvoraussetzungen
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Sprachnachweise Sie bei der Bewerbung einreichen können. Je nach Studiengang und Studienschwerpunkt brauchen Sie unterschiedliche Sprachkenntnisse. Es gibt folgende Studiengänge und Zulassungsvoraussetzungen:
- deutschsprachig: Deutsch B2 / C1 und eventuell Englisch B2
- englischsprachig: Deutsch A2 und Englisch B2
- deutsch-englischsprachig: Deutsch A2-B2/C1 und Englisch B2
Mit den hier genannten Nachweisen erfüllen Sie die formelle Mindestanforderung für die Zulassung zu einem Studiengang. Für ein erfolgreiches Studium empfehlen wir Ihnen, Ihre Sprachkenntnisse während Ihres Studiums weiter auszubauen und zu vertiefen.
Die Angaben dienen als Richtlinie für die sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen in den jeweils aktuell gültigen SPOs, und sind der Sprachensatzung festgelegt, siehe auch unter Amtsblatt.
Infos zu den Voraussetzungen für die Zulassung und Einschreibung zum Studium
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