Eine konsolidierte (lesbare) Fassung findet man hier.
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Beachten Sie bitte: Die sog. "konsolidierte" Fassung beinhaltet -farblich dargestellt- alle bisherigen Satzungsänderungen. Diese dient lediglich der besseren Nachvollziehbarkeit aller Änderungen. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die (offizielle) erstgenannte Fassung.