Bewerbungsformular Zertifikatsprogramme
Bewerbungsformular zu den berufsbegleitenden Zertifikatsprogrammen der Weiterbildung
AGB des Zentrums für Weiterbildung (ZWB)
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf geschlechtsneutrale Formulierungen verzichtet. Es sind jedoch immer beide Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.
1 Geltungsbereich
Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehungen der Technischen Hochschule Rosenheim - in Vertretung für den Freistaat Bayern - (im folgenden TH Rosenheim genannt) mit Teilnehmern2 an Programmen und Veranstaltungen (Seminare, Tagungen, Vorkurse und Zertifikatsprogramme), die vom Zentrum für Weiterbildung der Technischen Hochschule Rosenheim (im folgenden ZWB genannt) angeboten werden. Die Bedingungen werden ggf. ergänzt durch Programm- oder Veranstaltungsbeschreibungen bzw. sonstige Mitteilungen des ZWB.
Soweit die Teilnahmebedingungen keine anderweitige Regelung treffen, gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
2 Status der Teilnehmer
Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses und beinhaltet keine Immatrikulation als Student der TH Rosenheim. Die ZWB erteilt für die erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungsprogrammen Teilnahmebescheinigungen bzw. Zertifikate. Ein Hochschulabschluss und/oderakademischer Grad wird nicht erworben.
3 Vertragsabschluss / Anmeldungen
Anmeldungen zu Veranstaltungen der ZWB müssen schriftlich, vorzugsweise über das Onlineformular erfolgen. Mit dieser Anmeldung meldet der Teilnehmer sich verbindlich zu der ausgewählten Veranstaltung und zu denangegebenen Konditionen an. Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung weiterhin, dass er von diesen AGB Kenntnis genommen hat und erteilt sein Einverständnis mit deren Geltung. Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Eingangsbestätigung per E-Mail, die den Eingang seiner Anmeldung bei uns bestätigt.
Nach der Prüfung der Anmeldung folgt eine Anmeldebestätigung mit Rechnung. Der Vertragsabschluss erfolgt durch diese schriftliche Anmeldebestätigung.
Bei kurzfristiger Anmeldung weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bitten wir zu beachten, dass eine Stornierung nicht mehr kostenfrei möglich ist. (Siehe Ziffer 7)
4 Datenschutz
Mit der Anmeldung erteilt der Teilnehmer sein Einverständnis zur Speicherung und Verarbeitung seiner Daten durch die TH Rosenheim im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weiter erklärt er sich damit einverstanden,dass seine Namens- und Adressdaten zur Erleichterung der internen Kommunikation an Mitstudierende, Vortragende und ähnliche, mit der Organisation des Studienbetriebs betraute Personen weitergegeben werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
5 Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhält der Teilnehmer umgehend eine Benachrichtigung.
6 Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmegebühr wird in einer Summe innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang fällig. Bei den Vorkursen muss die Zahlung vor Beginn des Kurses erfolgen.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass aus den gezahlten Gebühren Lehrzulagen gewährt werden.
In der Teilnahmegebühr sind außerdem Veranstaltungsunterlagen im üblichen Umfang in elektronischer Form enthalten. Nicht enthalten sind weitergehende Verpflegung sowie Anreise- und Unterkunftskosten. Sofern die jeweilige Veranstaltungsinformation nichts anderes enthält, ist der Erfüllungsort Rosenheim.
7 Abmeldung
Eine Stornierung der Anmeldung ist nur schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail möglich; für die Fristwahrung ist der Eingang beim ZWB maßgeblich. Folgende Bedingungen gelten
- Bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung erhebt das ZWB keine Stornierungsgebühr.
- Bis zu 14 Tagen vor der Veranstaltung werden 50% der Teilnahmegebühr berechnet.
- Bei späterer Absage oder Fehlen des Teilnehmers werden die gesamten Kosten fällig.
Es kann ohne Aufpreis ein Ersatzteilnehmer benannt werden.
Das ZWB behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigen, vom ZWB nicht zu vertretenden Gründen spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bereits geleistete Teilnahmegebühren werden in solchen Fällen vom ZWB abzugsfrei rückerstattet. Im Übrigen haftet die TH Rosenheim ausschließlich gemäß Ziffer 11.
8 Leistungsänderungen
Das Veranstaltungsprogramm wird langfristig geplant und ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Die Sicherung der Qualität erfordert kontinuierliche Anpassungen. Aus diesem Grund behält sich das ZWB Änderungen bezüglichVeranstaltungs-inhalten, -tagen, -orten und -terminen sowie von Vortragenden vor; dies wird dem Teilnehmer rechtzeitig, mindestens 10 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung mitgeteilt. Derartige Adaptierungenberechtigen – ebenso wie allfällige kurzfristige Änderungen – zu keinerlei Schadenersatzansprüchen.
Der Teilnehmer erklärt sich bereit, einen E-Mail-Account zu führen und etwaige Änderungsinformationen dem ZWB hierüber abzurufen.
9 Überlassene Unterlagen
Vom ZWB im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellte oder überlassene Unterlagen sowie Software dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters weder reproduziert, noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen ist durch den Teilnehmer ggf. Schadenersatz zu leisten.
10 Veranstaltungsteilnahme
Um sicherstellen zu können, dass das Veranstaltungsziel erreicht wird, kann das ZWB Teilnehmer, die durch ihr Verhalten den Veranstaltungsablauf negativ beeinflussen, ausschließen.
11 Haftung
Generell gilt, dass die TH Rosenheim nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für den Ausfall einer Lehrveranstaltung haftbar gemacht werden kann. Bei Ausfall einer Lehrveranstaltung durch zu geringe Teilnehmerzahl, Krankheit des Vortragenden, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die TH Rosenheim kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und/oder Übernachtungskosten sowie zu Ausgleichszahlungen für Arbeitsausfälle haftbar gemacht werden. Ebenfalls keineHaftung übernimmt die TH Rosenheim für (Mehr-)Kosten, die den Teilnehmern durch die Verschiebung einzelner entfallener Lehrveranstaltungen entstehen, wobei auch dies wiederum das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit voraussetzt.
Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zu der Veranstaltung mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt die TH Rosenheim keine Haftung. Es gilt die Hausordnung der TH Rosenheim in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
12 Gerichtsstand und Wirksamkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 1. Februar 2016 in Kraft. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen der TH Rosenheim und den Teilnehmern ist Rosenheim. Es gilt deutsches Recht unterAusschluss der Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts.