eine studentin mit dunklem Oberteil und blonden Haaren arbeitet am Laptop und schaut dabei in die Kamera

Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags

Studierende, die den Studierendenwerksbeitrag für das kommende Semester bereits bezahlt haben, können diesen unter bestimmten Voraussetzungen zurückerstattet bekommen. Die Rückerstattung erfolgt gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung des Studierendenwerks München Oberbayern zum Grundbeitrag (Grundbeitragssatzung).

Voraussetzungen für eine Rückerstattung:

Abgabe der StudentCard im Studienamt:
Der Studierendenausweis muss spätestens 5 Wochen nach Semesterbeginn im Studienamt abgegeben werden. Dies gilt für folgende Fälle:

Doppelimmatrikulation:
Falls du an zwei Hochschulen immatrikuliert bist und den Studierendenwerksbeitrag doppelt gezahlt hast, kann eine Rückerstattung von der Hochschule erfolgen, bei der du nicht beitragspflichtig bist.

So läuft die Rückerstattung ab

Bitte gib fristgerecht deine Student Card und das ausgefüllte Formblatt im Studienamt ab.

Infos zur Erreichbarkeit des Studienamts.