eine studentin mit dunklem Oberteil und blonden Haaren arbeitet am Laptop und schaut dabei in die Kamera

Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags

Studierende, die den Studierendenwerksbeitrag für das kommende Semester bereits bezahlt haben, können diesen unter bestimmten Voraussetzungen zurückerstattet bekommen. Die Rückerstattung erfolgt gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung des Studierendenwerks München Oberbayern zum Grundbeitrag (Grundbeitragssatzung).

Voraussetzungen für eine Rückerstattung:

Abgabe der StudentCard im Studienamt:
Der Studierendenausweis muss spätestens 5 Wochen nach Semesterbeginn im Studienamt abgegeben werden. Dies gilt für folgende Fälle:

Doppelimmatrikulation:
Falls du an zwei Hochschulen immatrikuliert bist und den Studierendenwerksbeitrag doppelt gezahlt hast, kann eine Rückerstattung von der Hochschule erfolgen, bei der du nicht beitragspflichtig bist.

So beantragst du die Rückerstattung

Lade den Antrag auf Rückerstattung herunter und gebe diesen zusammen mit der StudentCard im Studienamt ab.

Adresse des Studienamts:
Technische Hochschule Rosenheim
Studienamt
Hochschulstraße 1
83024 Rosenheim

Du findest das Studienamt im Raum B 1.24.
Die Öffnungszeiten sind: