Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags
Studierende, die den Studierendenwerksbeitrag für das kommende Semester bereits bezahlt haben, können diesen unter bestimmten Voraussetzungen zurückerstattet bekommen. Die Rückerstattung erfolgt gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung des Studierendenwerks München Oberbayern zum Grundbeitrag (Grundbeitragssatzung).
Voraussetzungen für eine Rückerstattung:
Abgabe der StudentCard im Studienamt:
Der Studierendenausweis muss spätestens 5 Wochen nach Semesterbeginn im Studienamt abgegeben werden. Dies gilt für folgende Fälle:
- Exmatrikulation zum Ende des Semesters
- Exmatrikulation innerhalb der ersten 5 Wochen nach Semesterbeginn
- Rücknahme der Immatrikulation (nur für Erstsemester), wenn dies innerhalb der ersten 5 Wochen nach Semesterbeginn beantragt wird
Doppelimmatrikulation:
Falls du an zwei Hochschulen immatrikuliert bist und den Studierendenwerksbeitrag doppelt gezahlt hast, kann eine Rückerstattung von der Hochschule erfolgen, bei der du nicht beitragspflichtig bist.
So beantragst du die Rückerstattung
Lade den Antrag auf Rückerstattung herunter und gebe diesen zusammen mit der StudentCard im Studienamt ab.
Adresse des Studienamts:
Technische Hochschule Rosenheim
Studienamt
Hochschulstraße 1
83024 Rosenheim
Du findest das Studienamt im Raum B 1.24.
Die Öffnungszeiten sind:
- Montag und Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
- Mittwoch: 13:00 - 15:00 Uhr