Es ist so, dass unsere Rücktrittsregelungen nur für unsere Studierenden (Studierende der Hochschule Rosenheim) gelten.
An der Hochschule Rosenheim gilt: Wenn sich ein Studierender zu einer schriftlichen Prüfung anmeldet und diese nicht antritt, so erklärt er mit seinem Nichterscheinen einen wirksamen Rücktritt (Prüfung wird nicht als Versuch gewertet.)
Ausnahme I: Prüfungen, die wegen Nichtbestehen oder Fristüberschreitung verpflichtend abgelegt werden müssen, werden bei Nichtantreten mit 5.0 bewertet.
Ausnahme II: Prüfungsstudienarbeiten gelten als angetreten, sobald die Aufgabenstellung ausgegeben ist. Ein Rücktritt ist nur mit schriftlichem Antrag und nur aus vom Studierenden nicht zu vertretenden Gründen möglich (z. B. Krankheit).
Für Studierende anderer Hochschulen gelten die jeweils dortigen Rücktrittregelungen. Bitte an Ihrer Hochschule diesbezüglich informieren.
Generell kannst du den Kurs über die vhb nochmals besuchen, wenn dieser im Folgesemester nochmals angeboten wird.