Die Bewerbung für ein oder zwei Auslandssemester erfolgt durch Ihre Heimathochschule, die Partnerhochschule der Hochschule Rosenheim sein muss. Um einen zügigen Ablauf des Bewerbungsverfahrens zu gewährleisten, bitten wir folgenden Leitfaden zu berücksichtigen.
Bitte kontaktieren Sie den Koordinator Ihrer Heimathochschule, der für das Austauschprogramm zuständig ist (ERASMUS, Hochschulpartnerschaft) und bewerben Sie sich für einen Austauschplatz an der Hochschule Rosenheim. Bei erfolgreicher Bewerbung werden Sie von Ihrer Heimathochschule für ein oder zwei Auslandssemester an der Hochschule Rosenheim nominiert.
Nominierungsfristen (d.h. Nominierung der Austauschstudierenden von Partnerhochschulen)
Bewerbungsfristen (d.h. Eingang der Bewerbungsunterlagen von Austauschstudierenden)
Bewerben Sie sich für ein Stipendium der TH Rosenheim (500 Euro bis zu 1.500 Euro für ein Semester) - für Austauschstudierende von Partnerhochschulen mit herausragenden Studienleistungen und Bedürftigkeit.
Nach der erfolgreich abgeschlossenen Nominierung für ein Auslandssemester an der Hochschule Rosenheim durch Ihre Heimathochschule erhalten Sie vom International Office der Hochschule Rosenheim einen Link zum Online-Bewerbungsformular über das "Mobility Online Tool".
Bitte führen Sie im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung folgende Schritte durch:
Folgende Unterlagen werden für Ihre Online-Bewerbung benötigt:
Die einzelnen ausgeführten Schritte werden durch das International Office auf ihre Vollständigkeit überprüft und zur weiteren Bearbeitung freigegeben. Bitte kontrollieren Sie deshalb regelmäßig Ihren Workflow, um alle notwendigen Schritte für Ihr Auslandssemester an der TH Rosenheim zu durchlaufen.
WICHTIG: Bitte notieren Sie sich Ihre Benutzerkonto-Daten.
Mit der erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie als Austauschstudierender eine befristete Zulassung für ein bzw. maximal zwei Semester. Sie können dabei keinen Studienabschluss erwerben.
Austauschstudierende bestätigen in ihrer Online-Bewerbung, dass sie über ausreichende Deutsch- oder Englischkenntnisse verfügen (Level B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). Der Sprachnachweis (optional) sollte von der Heimathochschule ausgestellt werden oder von einem offiziellen Testzentrum und auf standardisierten Sprachprüfungen basieren.