Meldepflicht

Jeder Studierende ist nach dem Meldegesetz verpflichtet, sich innerhalb einer Woche im Einwohnermeldeamt anzumelden. Dies gilt auch für den Einzug in eine Nebenwohnung als zweitem Wohnsitz. Ebenso ist ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde sowie die Aufgabe einer Wohnung oder eines Zimmers in derselben Frist meldeflichtig. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Meldebögen gibt es kostenlos bei den Meldebehörden.

Zuständige Behörde

Weitere Informationen zum Kontext

Eine Studentin der TH Rosenheim am Laptop lacht in die Kamara.
Wohngeld
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Zwei Studierende der TH Rosenheim auf Wohnungssuche schauen auf einen Laptopbildschirm.
Wohnungssuche
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