Das Studierendenparlament (StuPa) ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft, also aller immatrikulierten Studierenden an der Technischen Hochschule Rosenheim. Es bringt den Willen der Studierendenschaft zum Ausdruck, und kann in allen Belangen für die Studierendenschaft entscheiden.
Zu den Aufgaben des Studierendenparlamentes zählen insbesondere:
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Wahl und Kontrolle der Mitglieder des StuRas
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Feststellung und Kontrolle des Haushaltsplanes
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Beschluss der Geschäftsordnung und ihrer Ergänzungsordnungen
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Beschlüsse über die finanzielle Unterstützung studentischer Eigeninitiativen
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Entscheidungen in grundsätzlichen Belangen der Studierendenschaft
Das Studierendenparlament besteht aus derzeit 37 Mitgliedern (maximal 42) aus verschiedenen Fakultäten. Diese werden jedes Jahr während des Sommersemesters von allen Studierenden gewählt. Hierzu treten Studierende an, die dann in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Das StuPa ist politisch neutral und alle Angelegenheiten sind "hochschulpolitischer" Natur. Du kannst mitbestimmen, in welche Richtung das Studierendenparlament und damit auch der Studentische Rat (StuRa) arbeitet. Dies ist eine deiner entscheidensten Möglichkeiten, ohne eigenes Engagement die weitere Zukunft der Studierendenschaft mitzubestimmen.
Die Sitzungen des Studierendenparlaments sind grundsätzlich öffentlich, alle Studierenden haben eine Rede- und Antragsrecht, für welches je fünf Tage vor einer StuPa-Sitzung der Antrag gestellt werden muss. Abstimmen dürfen nur die gewählten Mitglieder des Studierendenparlaments.
Das Studierendenparlament wird vom Vorsitz geleitet, welcher aus zwei Personen besteht.
Der Stupa Vorsitz ist zuständig für die Kommunikation zwischen Hochschulleitung und Studierendenvertretung, Außenvertretung und Sitzungsleitung. Anträge können von jedem Studierenden beim Vorsitz fristgerecht vor jeder Sitzung beim Vorsitz eingereicht werden.
Aus dem StuPa geht der Studentische Rat (kurz: StuRa) hervor. Dieser besteht aus den StuPa-Vorsitzenden, den Ressortleitern, den zwei studentischen Senatoren sowie zwei unabhängige Vertreter, welche vom Studierendenparlament gewählt werden. Der StuRa hat ebenfalls einen eigenen Vorsitz.
Der StuRa agiert exekutiv und führt die Beschlüsse des StuPa aus.