Die Benutzung der Bibliothek der Technischen Hochschule Rosenheim stützt sich auf die "Allgemeine Benutzungsordnung Bayerischer Bibliotheken" (ABOB). ABOB
Die Ordnung und Nutzung des Fernleihverkehrs der Bibliothek der Technischen Hochschule Rosenheim ist in der "Leihverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland" (LVO) geregelt. LVO
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Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Teile des Urheberrechtsgesetzes (Urhg): Gesetze im Internet