Vorpraxis & Industriepraktikum

Das Studium der Medizintechnik verlangt ein Praktikum, die so genannte Vorpraxis, von mindestens 12 Wochen. Die Vorpraxis ist in der Regel vor dem Studium abzuleisten, spätestens jedoch bis zum Eintritt in das vierte Studiensemester.

Der Ausbildungsinhalt der Vorpraxis soll mindestens eines der folgenden Gebiete umfassen:
•    handwerklichen Grundausbildung Metall: Feilen, Bohren, Fräsen, Drehen, Schweißen, Nieten, Montage und Demontage, Instandhaltung, Instandsetzung.
•    Elektrotechnik: Löten, Verkabeln, Messen und Prüfen.
•    Medizin: Anwendung, Herstellung und Prüfung von medizintechnischen Produkten in medizinischen Einrichtungen oder in Medizintechnik-Unternehmen

Als Vorpraxis wird Studierenden eine fachlich passende abgeschlossene Berufsausbildung oder eine einschlägige, mindestens zwölfmonatige, überwiegend zusammenhängende berufliche Tätigkeit auf Antrag anerkannt, soweit Inhalt und Zielsetzung dem Ausbildungsziel und den Ausbildungsinhalten der Vorpraxis entsprechen.
Beträgt eine vor dem Studium abgeleistete entsprechende einschlägige Tätigkeit weniger als 12 Monate oder wird eine entsprechende fachpraktische Ausbildung nachgewiesen, so ist eine Anrechnung bis maximal sechs Wochen möglich.