Exmatrikulation
Automatische Exmatrikulation
Die Exmatrikulation erfolgt automatisch spätestens zum Ende des Semesters, in dem eine Absolventin bzw. ein Absolvent seine letzte Prüfungsleistung erfolgreich abgelegt hat. Eine Exmatrikulation ist auf Antrag aber auch schon zu einem früheren Zeitpunkt möglich. Mit der Exmatrikulation endet der Studierendenstatus.
- Rechtzeitig vor Beendigung oder Aufgabe des Studiums hat die Studentin bzw. der der Student über das → Online Service Center die Exmatrikulation zu beantragen.
- Mit der Exmatrikulation sind alle von der Hochschule überlassenen Gegenstände abzugeben. Die Aushändigung der Papiere durch das Prüfungsamtamt hängt davon ab, ob dieser Verpflichtung nachgekommen wurde.
Zwangsexmatrikulation
Meist unfreiwillig und weniger erfreulich ist die sogenannte Zwangsexmatrikulation. Sie tritt beispielsweise in Kraft, wenn eine bestehenserhebliche Prüfung – und damit das Studium – endgültig nicht bestanden wurde. Es sei denn, die Studentin bzw. der Student wechselt den Studiengang.
Studierende können ebenfalls exmatrikuliert werden, wenn sie, ohne beurlaubt zu sein, sich vor Beginn eines Semesters oder Studienjahres nicht fristgerecht zum Weiterstudium rückgemeldet haben.
Krankenversicherungsschutz
Bei Exmatrikulation durch bestandene oder endgültig nicht bestandene Abschlussprüfung sowie nicht erfolgter Rückmeldung endet der Krankenversicherungsschutz ein Monat nach Ablauf des Semesters, für welches die Studentin bzw. der Student sich zuletzt eingeschrieben hat. Bei einer Exmatrikulation aus sonstigen Gründen endet der Krankenversicherungsschutz mit Ablauf des aktuellen Semesters.
Aber keine Sorge: wer sich vorab mit den wichtigsten Regelungen vertraut macht, sich im Zweifelsfall frühzeitig informiert und im Bedarfsfall rechtzeitig auf die vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten zurückgreift, muss keine Angst vor bösen Überraschungen haben.
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