Exmatrikulation

Automatische Exmatrikulation

Die Exmatrikulation erfolgt automatisch spätestens zum Ende des Semesters, in dem ein Absolvent seine letzte Prüfungsleistung erfolgreich abgelegt hat. Eine Exmatrikulation ist auf Antrag aber auch schon zu einem früheren Zeitpunkt möglich. Mit der Exmatrikulation endet der Studierendenstatus.

Verfahren: Rechtzeitig vor Beendigung oder Aufgabe des Studiums hat der Student im Studienamt die Exmatrikulation zu beantragen. Er hat alle ihm von der Fachhochschule überlassenen Gegenstände abzugeben. Die Aushändigung seiner Papiere durch das Prüfungsamtamt hängt davon ab, ob er dieser Verpflichtung nachgekommen ist.

Zwangsexmatrikulation

Meist unfreiwillig und weniger erfreulich ist die sogenannte Zwangsexmatrikulation. Sie tritt beispielsweise in Kraft, wenn eine bestehenserhebliche Prüfung – und damit das Studium –
endgültig nicht bestanden wurde. Es sei denn, der Studierende wechselt den Studiengang.

Ein Studierender kann ebenfalls exmatrikuliert werden, wenn er, ohne beurlaubt zu sein, sich vor Beginn eines Semesters oder Studienjahres nicht fristgerecht zum Weiterstudium angemeldet hat (vgl. auch Rückmeldung).

Krankenversicherungsschutz

Bei Exmatrikulation durch bestandener oder endgültig nicht bestandener Diplomprüfung sowie nicht erfolgter Rückmeldung endet der Krankenversicherungsschutz ein Monat nach Ablauf des Semesters, für welches der Studierende sich zuletzt eingeschrieben hat. Bei einer Exmatrikulation aus sonstigen Gründen endet der Krankenversicherungsschutz mit Ablauf des aktuellen Semesters.

Aber keine Sorge: Wer sich vorab mit den wichtigsten Regelungen vertraut macht, sich im Zweifelsfall frühzeitig informiert und im Bedarfsfall rechtzeitig auf die vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten zurückgreift, muss keine Angst vor bösen Überraschungen haben.

Zum Antragsformular Exmatrikulation