Studentin im Vordergrund sitzt an einer Säule lehnend. Im Hintergrund ist eine Studierendengruppe beim Austausch zu sehen.

Befreiung der Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten

Studierende sind aufgrund bestimmter Tatbestände von den Studiengebühren befreit bzw. können sich von den Studiengebühren auf Antrag befreien lassen, wenn einer der folgenden Befreiungsgründe erfüllt ist (gemäß Satzung zur Erhebung von Gebühren für das Studium ausländischer Studierender an der Technischen Hochschule Rosenheim)

In den nachstehenden Gründen erfolgt keine Erhebung der Studiengebühren

Bei den nachstehenden Gründen ist ein entsprechender Antrag zu stellen

Antrag auf Studiengebührenbefreiung

Anträge auf Studiengebührenbefreiung sind via Online Service Center (Mein Studium → Studienservice → Gebührenbefreiung) zu stellen.

Die verbindlichen Fristen hierzu sind:

 

HINWEIS:

Sollte eine Zulassung zu einem Bewerbungsantrag nach den o.g. jeweiligen Fristen ausgesprochen werden, gewährt die TH Rosenheim eine Nachfrist von zwei Wochen ab Datum der Zulassung, um einen entsprechenden Antrag via Online Service Center zu stellen.

Weiterführende Informationen

Studierende stehen auf der Dachterasse mit Bergpanorama im Hintergrund
Was kostet das Studium? Studierendenwerksbeitrag und Studiengebühren
Was kostet das Studium? Studierendenwerksbeitrag und Studiengebühren
Zwei Studentinnen und ein Student sitzen auf Treppenstufen. Hinter ihnen stehen große Buchstaben T, H, R und O.
Studienorganisation
Studienorganisation
Informationen für Internationale Studierende
Informationen für Internationale Studierende