Anrechnung von Sprachmodulen
Anrechnung von Sprachmodulen
Für die Anrechnung von Sprachmodulen anderer Hochschulen ist die Prüfungskommission des jeweiligen Studiengangs zuständig. Das Sprachenzentrum macht dafür die beratende Stellungnahme.
Hinweis: Sprachzertifikate (TOEFL, Cambridge, Goethe etc.) sowie schulische Leistungen (FOS/BOS, Gymnasium etc.) können grundsätzlich nicht als Studienleistung für die Modulanrechnung berücksichtigt werden. Ausgeschlossen sind auch Leistungen aus Ausbildungsabschlüssen (z.B. Fremdsprachenkorrespondent/-in).
Unterlagen für die Anrechnung:
- ausgefülltes Formular Antrag auf Anrechnung von Kompetenzen
 - Modulbeschreibung, Transcript of Record, CP, SWS etc.
 - bei ausländischen Hochschulen: Notenübersetzung
 
Bitte sende die Unterlagen an:
Barbara Lembcke: barbara.lembcke@th-rosenheim.de für Deutsch als Fremdsprache
Dr. Mathias Arden: mathias.arden@th-rosenheim.de für Englisch und weitere Fremdsprachen