Anrechnung von Sprachmodulen

Anrechnung von Sprachmodulen

Für die Anrechnung von Sprachmodulen anderer Hochschulen ist die Prüfungskommission des jeweiligen Studiengangs zuständig. Das Sprachenzentrum macht dafür die beratende Stellungnahme.  

Hinweis: Sprachzertifikate (TOEFL, Cambridge, Goethe etc.) sowie schulische Leistungen (FOS/BOS, Gymnasium etc.) können grundsätzlich nicht als Studienleistung für die Modulanrechnung berücksichtigt werden. Ausgeschlossen sind auch Leistungen aus Ausbildungsabschlüssen (z.B. Fremdsprachenkorrespondent/-in).

Unterlagen für die Anrechnung:

 

Bitte sende die Unterlagen an:

Barbara Lembcke: barbara.lembcke@th-rosenheim.de für Deutsch als Fremdsprache

Dr. Mathias Arden: mathias.arden@th-rosenheim.de für Englisch und weitere Fremdsprachen