Wenn du freiwillig ein Allgem. Wahlfach besuchst und die Prüfung ablegen möchtest, musst du dem/der Lehrenden formlos Bescheid geben, du kannst dich aber nicht im OSC anmelden. Solltest du die Prüfung nicht bestehen obliegt es dir, ob du sie wiederholen möchtest oder nicht, die negative Note scheint nirgends auf.
Wenn du zur Prüfung eines Wahlpflichtfaches antrittst (weil du entweder ein AWPM im Curriculum hast oder das AW/AWPM als FWPM angerechnet wird) und diese nicht bestehst, gilt wie bei allen anderen Pflichtprüfungen: du musst dich im nächsten Semester selbst zur Wiederholerprüfung im OSC wieder anmelden!
Eine Nicht-Anmeldung wird prüfungsrechtlich mit 5 bzw. als missglückter Zweitversuch bewertet. Du musst das erste AWPM, zu dessen Prüfung du angetreten bist, bestehen, ansonsten wird nach dem Drittversuch dein Studium vorzeitig beendet!!!