Notwendige Coronaschutzmaßnahmen und Sicherheitshinweise
Die Organisatoren sind verpflichtet die Teilnehmenden und Mitarbeiter*innen vor dem SARS-CoV-2 Coronavirus zu schützen. Alle Teilnehmenden müssen aktiv zu den Schutzmaßnahmen beitragen, um ein sicheres und gesundes Lernumfeld zu schaffen. Die Teilnehmenden haben Verständnis dafür, dass sich die akutelle Situation aufgrund der Dynamik der Pandemie jeder Zeit verändern kann. In jedem Fall gelten die aktuell geltenden Regeln für den Universitätsbetrieb.
Einreise nach Deutschland und Reisen nach Rosenheim / Visa Regelung / COVID-19
Teilnehmende müssen sich rechtzeitig und fortfahrend selber über die Einreisebestimmungen nach Deutschland, Spanien und Holland informieren: Visa Regelungen des Auswärtigen Amtes. Der Einladungsbrief dient der Beantragung eines Visums für den Schengenraum bzw. für Deutschland.
Teilnehmende sind für die Reise nach Deutschland und Rosenheim sowie die Weiter- bzw. Heimreise selbst verantwortlich. Aufgrund der aktuellen COVID-19 Pandemie raten die Organisatoren zu hinreichender Planung und Vorbereitung: Reiserücktrittsversicherung und umbuchbare Flug- oder Zugtickets. Das Auswärtige Amt hält akutelle Informationen über mögliche Einreisebeschränkungen, Test- und Quarantäneregelungen in Deutschland bereit.
Teilnehmende informieren sich selber über notwendige Passierscheine auch in Transitländern, inklusive Impfungen, Testungen oder Quarantänebestimmungen. Teilnehmende sind auch für einen gültigen Identifikationsausweis, Visum und Einreiseerlaubnis sowie ausreichend finanzielle Ressourcen für Reise- und Auslandsaufenthalt verantwortlich.