Sie möchten die Zukunft aktiv mitgestalten? Als Professorin oder Professor an der TH Rosenheim haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen an Studierende weiterzugeben und damit gefragte Nachwuchskräfte von morgen auszubilden. Sie lehren und forschen selbstbestimmt, abwechslungsreich und flexibel im Rahmen Ihrer persönlichen Kompetenzen.
Unser Berufungsmonitorgibt auf einen Blick Auskunft über den aktuellen Stand aller laufenden Berufungsverfahren. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir Ihnen zum konkreten Stand Ihrer Bewerbung keine Auskunft geben dürfen.
Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an Youtube/Google übermittelt. Weitere Informationen
dazu finden Sie unter
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Interesse? Hier finden Sie alles, was Sie zum Thema Professur wissen sollten
Die Aufgaben von Professorinnen und Professoren an bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) umfassen in der Regel 18 Lehrveranstaltungsstunden inkl. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen. Neben der Lehrtätigkeit gehören Forschung, Gremientätigkeit sowie Selbstverwaltungsaufgaben zum Aufgabengebiet. Wichtig ist auch die eigene didaktische und fachliche Weiterbildung, um die Fachkenntnisse praxisorientiert an die Studierenden zu vermitteln. Dieser Beruf bietet viel Gestaltungsfreiraum und die Möglichkeit, individuelle Schwerpunkte, vor allem in der Lehre, zu setzen.
Selbstbestimmtes Arbeiten – Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen
Abwechslungsreiche, vielfältige Tätigkeit
Kombination von Forschung und Praxis – Angewandte Lehre
Gesellschaftlicher Nutzen: Junge Menschen in der Persönlichkeitsentwicklung und Berufsfindung fördern
Eigenständiges Arbeiten mit flexibleren Arbeitszeiten: Professorinnen und Professoren sind frei in ihrer Zeit- und Urlaubseinteilung
Berufliche Sicherheit (Verbeamtung bis 52. Lebensjahr)
Die Professur an einer HAW erfordert – anders als an Universitäten – keine Habilitation. Diese wird durch berufliche Erfahrungen ersetzt. Folgende Voraussetzungen für eine Bewerbung sind nach Artikel 18 BayHSchPG erforderlich:
Abgeschlossenes Hochschulstudium.
Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit. Diese wird in der Regel durch eine Promotion nachgewiesen. In einigen Fachbereichen wird auch eine besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit oder außergewöhnliche fachliche Kompetenzen als promotionsadäquat anerkannt.
Mindestens fünf Jahre Berufspraxis nach Studienabschluss (darunter mindestens drei Jahre außerhalb einer Hochschule).
Pädagogische Eignung (nachgewiesen z. B. durch Erfahrung in der Lehre).
Wenn Sie sich für eine Professur bewerben möchten, durchlaufen Sie ein relativ umfangreiches, formal festgelegtes sog. Berufungsverfahren nach Art. 66 BayHIG. Der Prozess kann sich über mehrere Monate hinziehen. Also kein Grund zur Sorge, wenn die Rückmeldung von uns länger auf sich warten lässt, wir melden uns sicher bei Ihnen.
Das Berufungsverfahren durchläuft folgende Schritte:
Schritt 1: Bewerbungsphase
Schritt 2: Vorauswahl der Bewerbungen
Schritt 3: Probelehrveranstaltung
Schritt 4: Listenerstellung und Berufung
Näheres zu den einzelnen Schritten erfahren Sie in unserem Berufungsmonitor.
Darüberhinaus finden Sie weitere Informationen zum Berufungsverfahren auf der allgemeinen Seite werdensieprof.de
Für eine Berufung zur Professorin oder zum Professor gelten die formalen Kriterien zur Berufung an Fachhochschulen in Bayern.
Bitte stellen Sie Ihre Qualifikation für die ausgeschriebene Professur und vor allem Ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten in Bezug auf die ausgeschriebene Position sowie die Schnittstelle zur Praxis dar.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
1. Tabellarischer Lebenslauf mit taggenauen Zeitangaben. Der bisherige schulische, berufliche und wissenschaftliche Werdegang soll chronologisch und lückenlos aufgeführt werden, das Hochschulstudium muss ersichtlich sein.
2. Bildungsnachweise*:
Abitur oder Realschulabschlusszeugnis
Vordiplom-Zeugnis (bei Diplomabschluss)
Diplom- oder Bachelor- und/oder ggf. Masterzeugnisse
Diplom- oder Bachelor- und/oder ggf. Masterurkunde
Promotions-Urkunde oder Gutachten über promotionsadäquate Leistungen
3. Nachweis aller beruflichen Tätigkeiten nach dem Hochschulabschluss (die einzelnen Beschäftigungen sind zeitlich und inhaltlich genau anzugeben und zu belegen*).
Tabellarische Aufstellung mit Angabe Vollzeit oder Teilzeit in %
Arbeits- und Dienstzeugnisse über hauptberufliche Tätigkeiten (vom derzeitigen Arbeitgeber bitte aktuellen Arbeitsvertrag oder Zwischenzeugnis mitschicken und belegen, dass das Arbeitsverhältnis derzeit noch besteht)
Gegebenenfalls Nachweis über Art, Umfang und Zeitdauer selbständiger bzw. freiberuflicher hauptberuflicher Tätigkeit (Bestätigung des Steuerberaters über eine hauptberufliche Tätigkeit und chronologische Projektliste)
* Für die Bewerbung an der Hochschule genügen die Kopien der oben angegebenen Dokumente. Sollten Sie auf Platz 1 der Dreierliste gewählt werden, werden Sie gebeten, alle Unterlagen im Original bei der Personalabteilung vorzulegen.
An der Technischen Hochschule Rosenheim gibt es die Besoldungsgruppen W1 und W2. Neben dem festen Grundgehalt sind noch diverse Leistungsbezüge möglich.
Weitere Informationen zur Höhe der aktuellen Besoldung finden Sie unter lff.bayern.de
Das sagen unsere Professorinnen und Professoren
An meinem Beruf Professorin gefällt mir vor allem, dass ich ganz unabhängig und flexibel entscheiden kann, was und wie ich lehre. Kein Tag ist wie der andere.
Prof. Dr. Brigitte KölzerProfessorin für BWL, insb. Marketing
Ich bin gerne Professor, weil ich die Erfahrungen aus meiner Berufspraxis in Wissenschaft und Lehre einbringen und dadurch Studierende bestmöglich für die Zukunft ausbilden kann!
Prof. Dr. Thomas HammerschmidtProfessor für Pharmamanagement