Der renommierte Wahlrechtsexperte Prof. Dr. Friedrich Pukelsheim von der Universität Augsburg und Prof. Dr. Wolfgang Bischof von der TH Rosenheim nahmen die im Oktober 2020 verabschiedete Neuerung des Bundeswahlgesetzes in einem Artikel, der im DVBl (Deutsches Verwaltungsblatt) erschienen ist, unter die Lupe.