Nach Ihrer Anmeldung und Bewerbung gibt es die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgespräches bei offenen Fragen Ihrerseits.
Das Beratungsgespräch ist freiwillig, und dient Ihrer Information und Orientierung zu den fachlichen Anforderungen und Inhalten des Studienganges. Es ist nicht Voraussetzung für Ihre Zulassung und Einschreibung.
Für die Zulassung zum Studium werden folgende Voraussetzungen benötigt:
Abschlüsse an Berufsakademien werden als Zulassungskriterium für ein Masterstudium anerkannt, wenn das Studium wenigstens drei Jahre dauert und akkreditiert worden ist.
Auf den Seiten des Akkreditierungsrates finden Sie die Angaben, ob ein Studiengang akkreditiert ist: http://www.akkreditierungsrat.de/index.php?id=akkreditierungsdaten
Weiterbildender Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (MBA&Eng.)
Studien- und Prüfungsordnung in der Fassung vom 08. Aug. 2019 (Studienbeginn: WS 2019/20)