Hier finden Sie die zusammengefassten Fakten zum berufsbegleitenden MBA in Rosenheim, z. B. Studiendauer, Studienbeginn, Zugangsvoraussetzungen und Studiengebühren.
Die Studiendauer beträgt 4 Semester plus Masterarbeit (Regelstudienzeit 5 Semester). Das berufsbegleitende Studium wird in Block- und Wochenendveranstaltungen (siehe Zeitplan) angeboten.
Der Masterstudiengang startet jeweils zum Sommersemester (März).
Er umfasst 90 Leistungspunkte (ECTS – European Credit Transfer and Accumulation System) und baut somit direkt auf den Bachelorabschluss auf.
Die Unterrichtssprache ist Deutsch und Englisch (ca. 25 %).
Die Technische Hochschule Rosenheim verleiht nach erfolgreichem Abschluss des Studiums den akademische Grad MBA Management and Leadership, Kurzform: MBA.
Für die Zulassung zum berufsbegleitenden MBA-Studium werden folgende Voraussetzungen benötigt:
Im Gegensatz zur Erstausbildung ist für Weiterbildungen vom Gesetzgeber eine Gebührenpflicht vorgeschrieben, d.h. die Studiengänge werden nicht staatlich unterstützt und müssen sich selbst finanzieren.
Die Studiengebühren für den berufsbegleitenden MBA-Studiengang in Rosenheim sind wie folgt:
Das bedeutet für eine Regelstudienzeit von 5. Semestern ergibt sich eine Studiengebühr von 14.900 €. Es werden nur die Semester berechnet, die auch studiert werden. Es fallen keine weiteren Prüfungsgebühren an. Pro Semester fällt zzgl. der Studentenwerksbeitrag an (die aktuellen Beiträge sind in der Checkliste zur Bewerbung enthalten). Der Studentenwerksbeitrag wird separat über das Studienamt eingezogen.
Die Studiengebühren enthalten:
Die Studiengebühren sind mit Immatrikulation/Annahme des Studienplatzes (6 Wochen vor Studienbeginn) und mit den Rückmeldungen zu den kommenden Semestern, jeweils 4 Wochen vor Semesterbeginn fällig.
Sie erhalten eine Rechnung zugesandt. Nach Rechnungsstellung ist die entsprechende Gebühr fällig. Die Studiengebühren sind in der Regel steuerlich absetzbar. Oft übernimmt aber auch der Arbeitgeber einen Teil oder die gesamten Gebühren.
Hochschulsbsolventen, die in ihrem Erststudium mehr als 210 ECTS erworben haben, können sich auf Antrag Vorleistungen aus dem Erststudium im Bereich der Wahlpflichtmodule im Masterstudiengang anrechnen lassen. Durch die Anrechnung von Vorleistungen reduziert sich die Studienbelastung pro Semester.