Informationen über die Expertenliste
Informationen über die Expertenliste und wer in der Expertenliste eingetragen ist finden Sie hier: https://www.energie-effizienz-experten.de
Eintrag in die Expertenliste
Ausführliche Informationen zum Eintrag als Energieeffizienzexperte in die Expertenliste finden Sie auf den Seiten der dena:
* Informationen entnommen aus dem Regelheft für die Eintragung als Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes "Vor-Ort-Beratung (BAFA)" und "Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren" (KfW)"
Warum der Eintrag in die Expertenliste?
Ab dem 1.6.2014 müssen Sachverständige in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eingetragen sein um bei der KfW eine Bestätigung zum Antrag oder einen Online-Antrag in den Förderprodukten Energieeffizient Bauen (153) und Sanieren (151, 152, 430) erstellen zu können.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.energie-effizienz-experten.de/sie-sindenergieeffizienz-experte/experte-werden/
Hier finden Sie den weiterführenden Link zum Gebäudeenergiegesetz - GEG § 88 Ausstellungsberechtigung für Energieausweise und können nachlesen, welche Personengruppen welcher Nummer zugeordnet sind:
https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__88.html
Sie sind sich nicht sicher, ob die Einstufung Ihrer beruflichen Vorqualifikation gem. §88 GEG (und somit auch nach Bafa und dena) entspricht.
Was können Sie tun:
Unsere Recherchen Thema Energieberater in Österreich ergaben folgende Ergebnisse:
Der Begriff "Energieberater" ist KEIN geschützter Begriff in Österreich und kann daher von jeder Person angenommen werden. Das Recht jedoch Energieausweise auszustellen, ist einer bestimmten Gewerke-Gruppe vorbehalten. Wenn Sie dieser Gruppe angehören, ist es Ihnen erlaubt den Energieausweis auszustellen. Die Deutsche Ausbildung der "eza!" zum Energieberater jedoch wird nicht standardmäßig in Österreich anerkannt, da es hierzu kein Äquivalent gibt.
Eine Kammerfähigkeit in der Architektenkammer ist gegeben, wenn das Erststudium in der Architektur absolviert wurde und hier mindestens 240 ECTS erreicht wurden.
Mit dem Masterstudiengang Holzbau und Energieeffizienz kann eine Kammerfähigkeit nicht erreicht werden, wenn Ihr Studiumsabschluss im Bereich der Architektur unter 240 ECTS liegt.
Weitere Informationen finden Sie z.B. auf den Seiten der Architektenkammer in Niedersachsen: http://www.aknds.de/mitglieder_eintragung-liste.html
Zuordnung zum GEG § 88 Ausstellungsberechtigung für Energieausweise
Der Ausbildungsumfang beträgt 120 Unterrichtseinheiten.
Die Angaben sind ohne Gewähr.