Durch den Abschluss einer Berufsausbildung im Gesundheitswesen ist die Anrechnung der praktischen Studiensemester die Regel. Ebenfalls können gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen aus Fort- und Weiterbildungen eine Anrechnung verschiedener Module ermöglichen. Beispielhaft sind je nach Inhalt und Dauer folgende Weiterbildungen nach individueller Prüfung zur Anrechnung möglich:
Anrechnungen werden nicht pauschal vorgenommen, sondern individuell geprüft. Zur Überprüfung benötigen wir:
Bitte senden Sie die Unterlagen an das Programm-Management:
anita.friedl @th-rosenheim.de
Sie können die Möglichkeit von Anrechnungen gern vor Ihrer Bewerbung durch uns prüfen lassen. Die Anrechnungen selbst werden dann NACH Immatrikulation mit einem offiziellen Antrag ans Prüfungsamt vorgenommen.