Es besteht keine generelle Anwesenheitspflicht. Für das eigene Lernen ist es aber ratsam möglichst regelmäßig an den Vorlesungen teilzunehmen. Für einzelne Veranstaltungen kann der Dozierende eine Anwesenheitspflicht festlegen (z. B. Unternehmensplanspiel, Präsentationen oder Praktika). In diesem Falle wird dies vor Semesterbeginn oder in der Prüfungsankündigung bekannt gegeben.
Grundsätzlich ist es möglich aus einschlägigen Berufsausbildungen und Fortbildungen Vorleistungen anzuerkennen. Die Studiengangsleitung und ggf. der Dozent prüfen, welche Vorleistungen die Hochschule anerkennen kann. Dies wird in einem Beratungsgespräch näher erläutert. Nach der Immatrikulation in den Studiengang stellen Sie in Abstimmung mit dem Studiengangsleiter einen Antrag auf Anerkennung dieser Leistungen bei der Prüfungskommission des Studiengangs.
Die Lehre übernehmen Professoren, Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Mitarbeiter der Technischen Hochschule Rosenheim. Alle verfügen über langjährige Erfahrungen in Industriebetrieben und hervorragende Kontakte zu führenden Unternehmen. Viele Dozenten sind in anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte einbezogen, deren Ergebnisse sie in Lehrveranstaltungen einbringen.
Begleitendes Lehrmaterial (die Skripte für die Vorlesungen) werden den Studierenden digital zur Verfügung gestellt und von den Studierenden selbstständig ausgedruckt.
Einige E-Books und Bücher, die in den Modulen und den Selbststudieninhalten benötigt werden, sind in der Hochschulbibliothek oder über Fernleihe verfügbar. In manchen Fällen kann die Literatur durch die Hochschulbibliothek nicht zur Verfügung gestellt werden. Hier werden Sie entsprechend darüber informiert.
Wollen Sie vor dem Studium Ihr Wissen in den Fächern Mathematik und Physik auffrischen?
In den meisten Studiengängen ist mehr oder weniger naturwissenschaftliches Vorwissen auf (Fach-) Abiturniveau gefordert. Besonders in den technischen Studiengängen ist eine solide Basis unerlässlich.
Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten wie Sie fehlendes oder vergessenes Wissen nachholen oder auffrischen können. Die Angebote reichen von Online-Tests zur eigenen Einschätzung, E-Learning Seminaren bis hin zu fundierten Präsenzkursen.
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1. Arbeitgeber
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Einige Firmen beteiligen sich an den Studiengebühren, geben zusätzlichen Bildungsurlaub oder bieten ein flexibles Arbeitszeitmodell. Viele unsere Teilnehmer haben positives Feedback erhalten.
2. Steuerliche Absatzbarkeit
Bei der Finanzierung unterstützt Sie der Staat durch individuelle Steuererleichterungen. So können Sie die Studiengebühren abhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrer beruflichen Situation als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen.
Wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.
3. Stipendien
Allgemeine Informationen finden Sie unter: https://www.weiter-studieren-in-bayern.de/rund-ums-studium/ oder https://www.bmbf.de/de/begabtenfoerderung-in-studium-und-beruf-73.html
Unterstützung bei der Suche nach Stipendien finden Sie auch bei https://arbeiterkind.de
Für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Maschinenbau gibt es die Möglichkeit der Beantragung eines Zeidler Stipendiums AusblickTechnik
4. Darlehen
Im Bereich der Weiterbildung (berufsbegleitende Studiengänge) fallen Studiengebühren an. Hintergrund ist, dass Weiterbildung nicht mehr als staatliche Aufgabe gesehen wird. Jeder einzelne ist für seine berufliche Weiterbildung verantwortlich. Anfallender zusätzlicher Aufwand im Bereich der Weiterbildung (z.B. Dozentenhonorare, zusätzliches Personal für Betreuung und Organisation) muss durch Studiengebühren gedeckt werden.
Diese Mittel müssen voll eingesetzt werden, d.h. an der Hochschule erzielen wir durch weiterbildende Studiengänge keinen Gewinn. Folgende Vorteile ergeben sich für Sie:
Wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie auch ohne Abitur oder Fachabitur studieren:
Die Voraussetzung für das Studium mit Ausbildung und Berufserfahrung ist:
mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung sowie mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis plus Beratungsgespräch an der Hochschule
Wenn Sie die dreijährige Berufserfahrung noch nicht erlangt haben, kommen Sie gern auf uns zu. Wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner.
Die ausbildungsbegleitenden Studierenden sind nicht berufsschulpflichtig, müssen aber wie andere Auszubildende ihre Kammerprüfung bestehen, deshalb ist ein Schulbesuch vor allem im ersten Ausbildungsjahr ratsam.
Entfallen können allgemeinbildende Fächer. Weitere Unterrichtseinheiten finden nach Abstimmung zwischen den betroffenen Berufsschulen und den kooperierenden Unternehmen zum Beispiel in den Semesterferien statt.