Das berufsbegleitende Studium Betriebswirtschaft dauert in der Regel 9 Semester mit der Möglichkeit auf 8 Semester zu verkürzen. Voraussetzung für 9 Semester Studienzeit ist die Anrechnung der beiden Praxissemester durch eine einschlägige Ausbildung oder einschlägige Berufspraxis.
Beginn ist jeweils zum Wintersemester soweit die erforderliche Teilnehmerzahl erreicht wird.
Das Studium Betriebswirtschaft berufsbegleitend (B.A.) umfasst 210 Leistungspunkte (ECTS – European Credit Transfer and Accumulation System). Ein Masterstudium ist im Anschluss möglich.
Die Technische Hochschule Rosenheim verleiht nach erfolgreichem Abschluss des Studiums den akademischen Grad „Bachelor of Arts“ (B. A.).
Gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen, die zusätzlich zur Hochschulzugangsberechtigung hinaus erworben wurden, z.B. kaufmännische Ausbildung zusätzlich zum Abitur, Betriebswirt IHK, Fachwirt IHK, Betriebswirt HWK, Betriebswirt VWA, können nach Immatrikulation im Antragsverfahren angerechnet werden.
Einschlägige Ausbildungen und/oder Berufstätigkeiten können auf die beiden Praxissemester angerechnet werden.
Gern prüfen wir dies vorab für Sie.
Nähere Informationen zu den Unterlagen, die wir benötigen, finden Sie hier.
Für die Zulassung zum Studium werden folgende Voraussetzungen benötigt:
Für Beratungsgespräche kontaktieren Sie bitte das Programm-Management.
Der Studiengang ist zulassungsfrei. Alle Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden aufgenommen.
Im Gegensatz zur Erstausbildung ist für Weiterbildungen vom Gesetzgeber eine Gebührenpflicht vorgeschrieben, d.h. die Studiengänge werden nicht staatlich unterstützt und müssen sich selbst finanzieren.
Die Studiengebühren für den das berufsbegleitende Studium Betriebswirtschaft beträgt pro Semester:
1.700,– € zzgl. Studentenwerksbeitrag von derzeit 62,– €
Sie investieren 13.600.-€ in ihre Zukunft bei 8 Semester Studienzeit.
Die Studiengebühren enthalten:
Die Studiengebühren sind mit Immatrikulation/Annahme des Studienplatzes (6 Wochen vor Studienbeginn) und mit den Rückmeldungen zu den kommenden Semestern, jeweils 4 Wochen vor Semesterbeginn fällig.
Sie erhalten eine Rechnung zugesandt. Nach Rechnungsstellung ist die entsprechende Gebühr fällig. Die Studiengebühren sind in der Regel steuerlich absetzbar. Oft übernimmt aber auch der Arbeitgeber einen Teil oder die gesamten Gebühren.
Finanzierung: Eine Übersicht an Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie im FAQ unter Finanzierungsmöglichkeiten.
Studienorte sind Rosenheim, Mühldorf a. Inn und Traunstein
Im Studium werden die Inhalte durch Vorlesungen, Seminare und Übungen vermittelt.