Studierende, die außerhalb ihres derzeitigen Studiums an der TH Rosenheim Kompetenzen in einer Sprache erworben haben, können diese Kompetenzen unter Umständen auf Sprachmodule ihres Studiums anrechnen lassen. Zuständig für die Anrechnung ist die jeweilige Prüfungskommission.
Das Sprachenzentrum unterstützt dabei mit fachlicher Expertise. Dafür werden die folgenden Unterlagen erbeten:
Kontakt:
BW/GSW/IAD Megan Pötzinger
INF/WIF Dr. Anita Vrzina
WI/ING/WMA Sarah Swalef
HTB/EGT/AWPM Prof. Dr. Micheál Ó Dúill