Im Folgenden finden Sie Informationen zu den häufigsten Fragen, die bei der Vorbereitung und Durchführung eines ERASMUS+ Auslandsstudiums auftauchen:
Merken Sie sich als Richtwert vier Wochen:
Learning Agreement
Confirmation 1
Confirmation 2
EU-Survey
Bitte beachten Sie: Bei Nichteinhaltung dieser Fristen kann Ihr Anspruch auf die ERASMUS-Förderung erlöschen.
Nein. Jede/r Teilnehmer/in hat selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, da mit dem Programm ERASMUS+ keinerlei Versicherungsschutz verbunden ist.
Weitere Informationen zu Versicherungsfragen bei Auslandsaufenthalten finden Sie hier: DAAD-Versicherung: Zielland Ausland.
Ihre Rechte und Pflichten entnehmen Sie bitte der ERASMUS-Studierenden-Charta.
Das Grant Agreement ist der zentrale Vertrag (Zuwendungsvertrag) Ihrer ERASMUS+ Mobilität zwischen Ihnen und der TH Rosenheim. Es regelt die Rahmenbedingungen, d.h. die beiderseitigen Rechte und Pflichten Ihrer Mobilität, wie z.B. die max. Dauer Ihres Auslandsaufenthalts sowie die Höhe des ERASMUS+ Mobilitätszuschusses.
Das Grant Agreement ist der zentrale Vertrag Ihrer Mobilität zwischen Ihnen und der TH Rosenheim. Beide Parteien erhalten daher ein unterschriebenes Exemplar.
Das Grant Agreement steht Ihnen in Ihrem Mobility Online-Workflow zum entsprechenden Zeitpunkt (nach der Prüfung des Learning Agreements) zum Download zur Verfügung.
Bitte drucken Sie das Grant Agreement zwei Mal, unterschreiben Sie beide Exemplare und legen diese im International Office (Raum R 2.22) zur Unterschrift vor (alternativ: Hauspost - Briefkasten Nr. 19). Sie erhalten ein unterzeichnetes Exemplar zurück. Anschließend laden Sie bitte einen Scan des (von beiden Seiten unterschriebenen) Grant Agreements in Mobility Online hoch.
Als Startdatum gilt der erste Tag, an dem Sie an der Gasthochschule anwesend sein müssen (nicht der Anreisetag). Dies könnte zum Beispiel eine Informations-/ Begrüßungsveranstaltung für internationale Studenten/ Austauschstudenten, ein interkultureller Kurs oder ein Sprachkurs, der in Zusammenhang mit Ihrer Mobilität steht, sein.
Als Enddatum gilt der letzte Tag, an dem Sie an der Gasthochschule anwesend sein müssen (nicht Ihr individueller Abreisetermin). Das kann z.B. das Ende des Prüfungszeitraums, der Lehrveranstaltungen oder der Anwesenheitspflicht sein.
Für gewöhnlich ergänzt das International Office der Partnerhochschule die entsprechenden Daten.
Das Learning Agreement ist eine Lernvereinbarung, die Sie mit der TH Rosenheim und Ihrer Gasthochschule für Ihr Auslandsstudium treffen. Sie beinhaltet einerseits die Lehrveranstaltungen, die Sie im Ausland belegen, und andererseits die Rosenheimer Lehrveranstaltungen, die durch Erstere ersetzt werden sollen.
Das Learning Agreement ist ein Anhang zum Grant Agreement (Zuwendungsvertrag über Ihren ERASMUS+ Mobilitätszuschuss). Nur wenn Sie sich an die Lernvereinbarung halten, haben Sie Anspruch auf den vollen im Grant Agreement vereinbarten Mobilitätszuschuss.
Die Vorlage des Learning Agreements steht Inhen in Ihrem Mobility Online Workflow zum Download zur Verfügung. Vordrucke von Partneruniversitäten werden ebenfalls akzeptiert (insofern sich die wesentlichen Inhalte nicht unterscheiden).
Ziel eines ERASMUS+ geförderten Auslandssemesters ist es, im Ausland ein Vollzeitstudium im Umfang von 20-30 ECTS zu absolvieren, welches auf Ihr Studium in Rosenheim angerechnet wird. Bitte planen Sie daher – in Absprache mit Ihrem Auslandsbeauftragten – entsprechend viele Lehrveranstaltungen ein.
Generell ist es nicht empfehlenswert, dass die Partnerhochschule die Abschlussarbeit (einschließlich Bewertung) eines Studierenden übernimmt. Wenn die Bewertung an der Hochschule Rosenheim stattfindet, im Anschluss an die Auslandsmobilität, ist jedoch im Ausland kein messbarer Leistungsnachweis erbracht. Damit fehlt dann die sinnvolle - und notwendige - Grundlage für ein ERASMUS+ Studium an einer Partnerhochschule, d.h. das Erbringen von Studienleistungen im Ausland.
Vor Antritt Ihres Auslandstudiums halten Sie im Learning Agreement folgendes fest:
Dieser Abschnitt ist nur mit Unterschrift der drei Parteien - Ihrer eigenen, des Auslandsbeauftragten und der Partnerhochschule - gültig. Kümmern Sie sich also rechtzeitig um die Unterschriften. Diese dürfen gescannt sein. Die Kontaktpersonen an der Partnerhochschule finden Sie im jeweiligen Infosheet.
Dieser Abschnitt ist nur auszufüllen, wenn sich nach Ihrer Ankunft an der Gasthochschule Änderungen am ursprünglichen Learning Agreement ergeben. Gründe hierfür könnten z.B. sein, dass eine Veranstaltung nicht angeboten wird, dass es zu Überschneidungen im Stundenplan kommt, die Inhalte anders als erwartet sind oder Sie vor Ort eine bessere Veranstaltung gefunden haben. Bei Bedarf können solche außerplanmäßigen Änderungen des Learning Agreement - innerhalb von vier Wochen nach Beginn des Semesters an der Gasthochschule - in Tabelle A2 und B2 im Abschnitt „during the mobility“ eingetragen werden. Bitte geben Sie im Feld „Reason for change“ für jede einzelne Ausbildungskomponente einen Grund an, warum Sie diese außerplanmäßig hinzufügen bzw. entfernen. Anschließend holen Sie bitte erneut die Unterschriften aller drei Parteien - Ihre eigene, des Auslandsbeauftragten und der Partnerhochschule - ein und laden anschließend das von allen Parteien unterzeichnete Dokument in Mobility Online hoch.
Nach der Mobilitätsphase tragen Sie in Tabelle C die erfolgreich an der Gasthochschule abgeschlossenen Studienleistungen ein. In Tabelle D sind die Lehrveranstaltungen der Hochschule Rosenheim, die durch die Leistungen im Ausland ersetzt werden, aufzulisten. Eine erneute Unterschrift ist nicht nötig. Bitte laden Sie das Dokument innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Auslandsstudiums in Mobility Online hoch.
Da Sie die vorgelagerten Schritte/Teile des Learning Agreements bereits einmal ausgefüllt haben, reicht es die Angaben im entsprechenden Abschnitt des Learning Agreements zu ergänzen.
Ja. Sie finden diese Anleitung hier.
Nein. Sie können das Learning Agreement per E-Mail an Ihre Gasthochschule schicken, gescannte Unterschriften sind zulässig. Bitte achten Sie aber darauf, dass das Dokument stets gut lesbar bleibt!
Nachdem Sie den jeweiligen Abschnitt ausgefüllt und die Unterschriften der drei Parteien - Ihrer eigenen, des Auslandsbeauftragten und der Partnerhochschule - eingeholt haben, laden Sie bitte einen Scan in Mobility Online hoch. Die Kontaktdaten der Partnerhochschule finden Sie im entsprechenden Infosheet.
Auf der Confirmation 1 (confirmation of arrival) wird Ihnen die Ankunft an der Gasthochschule bestätigt und Ihre voraussichtliche Aufenthaltsdauer angegeben. Bitte lassen Sie sich auf diesem Formular unmittelbar nach Ihrer Ankunft an der Gasthochschule von der zuständigen Stelle (International Office / Office of Student Affairs) Ihre Immatrikulation bestätigen. Anschließend - unbedingt innerhalb der ersten vier Wochen vor Ort - laden Sie das Dokument wiederum in Mobility Online hoch. Die Vorlage für die Confirmation 1 steht in Ihrem Workflow in Mobility Online zum Download zur Verfügung. Es werden auch Vorlagen der Partnerhochschulen akzeptiert, sofern diese den gleichen Inhalt haben.
Auf der Confirmation 2 (confirmation of stay) wird Ihnen Ihre exakte, tatsächliche Aufenthaltsdauer an der Gasthochschule bestätigt. Diese Bescheinigung darf maximal eine Woche vor Ihrer Abreise ausgestellt werden. Laden Sie das Dokument bitte - spätestens innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Auslandsstudiums - in Mobility Online hoch. Die Vorlage für die Confirmation 2 steht in Ihrem Workflow in „Mobility Online“ zum Download zur Verfügung. Es werden auch Vorlagen der Partnerhochschulen akzeptiert, sofern diese den gleichen Inhalt haben.
BITTE BEACHTEN SIE: Die taggenaue Berechnung Ihres Mobilitätszuschusses erfolgt auf Basis der in der Confirmation 2 angebenen Aufenthaltsdauer.
Per E-Mail werden Sie am Ende Ihres Auslandsaufenthaltes über das EU-Mobility Tool (MT+) aufgefordert, einen EU-Survey auszufüllen. Der Absender lautet: replies-will-be-discarded. Bitte stellen Sie sicher, dass die E-Mail nicht in Ihrem Spam-Ordner landet. Die Teilnahme an dieser anonymen Online-Unfrage innerhalb der genannten Frist ist verpflichtend. Ihre Angaben dienen der Evaluierung des ERASMUS+ Programms und bilden einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der angebotenen Leistungen. @ec.europa.eu
Der EU-Survey ist anonym und wird von der EU gefordert. Daher ist er über das zentrale EU-Mobility Tool (MT+) einzureichen. Der hochschulinterne Erfahrungsbericht soll künftigen Outgoings und dem International Office als Informationsquelle dienen, als Einblick in Ihre aktuellen Erfahrungen an der jeweiligen Parterhochschule. Wenn Sie einverstanden sind, wird dieser Bericht dann im International Blog veröffentlicht.
OLS steht für Online Linguistic Support. Jeder ERASMUS+ Geförderte, dessen Hauptunterrichtssprache nicht Deutsch ist, muss vor Abreise und nach Rückkehr an einem Online-Sprachtest teilnehmen.
Der Test wird für die Hauptunterrichtssprache durchgeführt, die gegebenenfalls von der Landessprache abweichen kann. Die erste Test-Einladung erfolgt rechtzeitig vor Ihrer Abreise.
Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, an einem freiwilligen Online-Sprachkurs teilzunehmen.
Je nach erreichtem Sprachniveau im OLS-Test vor Antritt Ihrer Mobilität, erhalten Sie - sofern es sich nicht um die gleiche Sprache handelt - eine OLS-Kurs-Lizenz für Ihre Hauptunterrichts- oder die Landessprache Ihres Ziellandes.
In dem Sprachkurs gibt es verschiedene Bereiche, wie Vokabular, Grammatik, Aussprache, Argumentieren. Außerdem gibt es ein Forum, wo Sie sich mit anderen Lernenden austauschen können, Live Coachings und MOOCs. Sie können sich jederzeit für eine beliebige Dauer in Ihren OLS-Account einloggen und einzelne Übungen machen.
Genauere Informationen zur Nutzung des OLS finden Sie hier:
Hat mein Ergebnis beim OLS-Sprachtest Auswirkungen auf mein Auslandssemester? Kann mir meine Zusage wieder genommen werden, wenn ich eine bestimmte Note nicht erreiche?
Nein, das Ergebnis im OLS-Sprachtest hat keinerlei Auswirkung auf die ERASMUS+ Förderung. Der Vergleich Ihrer Ergebnisse im Test vor und nach der Mobilität erlaubt der EU lediglich, Ihren sprachlichen Fortschritt durch die Teilnahme am ERASMUS-Programm zu beurteilen.
Die erste Test-Einladung erfolgt rechtzeitig vor Ihrer Abreise. Sie haben also ausreichend Zeit, sich mit Hilfe des OLS-Kurses weiter auf Ihren Aufenthalt vorzubereiten.
Die zweite Test-Einladung (nach der Mobilität) erfolgt automatisch über das ERASMUS+ OLS-System. Sie sollten diese 15 Tage, bevor Ihre Mobilität - lt. den in OLS eingegebenen Daten - endet, erhalten. Der Absender lautet support oder @erasmusplusols.eunoreply. Bitte stellen Sie sicher, dass die Einladung nicht in Ihrem Spam-Ordner landet. @erasmusplusols.eu
Falls Sie bereits aus dem Ausland zurückgekommen sind, aber noch keine Einladung erhalten haben, loggen Sie sich bitte einfach in Ihren OLS Account ein, um den Test zu absolvieren. Manchmal werden aufgrund technischer Schwierigkeiten keine automatischen Einladungen verschickt.
Wenn Sie im verpflichtenden OLS-Sprachtest vor Antritt Ihrer Mobilität ein Ergebnis erzielen, das dem Niveau A1 bis B1 entspricht, bekommen Sie automatisch vom System eine Lizenz zur Nutzung des Online-Sprachkurses für Ihre Hauptunterrichtssprache zugeteilt.
Wenn Sie ein Ergebnis erzielen, das dem Niveau B2 bis C2 entspricht, können Sie - sofern die Sprache in OLS verfügbar ist - eine Kurs-Lizenz für die Landessprache erhalten. Auf Wunsch können Sie auch weitere Landessprachen belegen. Bitte legen Sie dies bei der ersten Anmeldung schon fest.
Hier ist der Link zum OLS (Online Linguistic Support): http://erasmusplusols.eu/login-box/ .