Die ERASMUS+ Förderungen werden wegen COVID-19 unter Vorbehalt ausgestellt, d.h. der Mobilitätszuschuss wird erst bei einem möglichen Reiseantritt ausbezahlt. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Ankunft im Zielland einzureichen (Confirmation of Arrival).
Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen insbesondere die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes wegen COVID-19. Aktuell gibt es in vielen Ländern Einreise- und Quarantänebestimmungen. Bitte informieren Sie sich daher unbedingt vor Antritt einer Reise über jeweiligen Reise-und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes und die geltenden Regelungen in Ihrem Zielland.
Im Erasmus+ Programm werden daher flexible Mechanismen für Durchführung und Planung von Mobilitäten bereitgestellt. Mobilitäten, die aufgrund der COVID-19 Pandemie zunächst nicht physisch angetreten werden, können virtuell begonnen und – wenn möglich – etwas später physisch fortgesetzt werden. Eine Mobilität, welche physisch angetreten wird, auch wenn sie online im Gastland durchgeführt wird, erfährt eine reguläre finanzielle Förderung. Darunter fällt auch ein eventuell erforderlicher Quarantänezeitraum im Gastland.
Schadenminderungspflicht: Um Stornierungskosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, Reisebuchungen erst durchzuführen, sobald für Ihr Zielland keine Reisewarnungen seitens des Auswärtigen Amtes mehr vorliegen. Wählen Sie zudem flexible Tarife mit Stornierungsmöglichkeiten.
Sie haben die Zusage für eine Praktikumsstelle im EU-Ausland und sind ERASMUS+ förderfähig? Dann bewerben Sie sich umgehend hier für den ERASMUS+ Mobilitätszuschuss.
Ihre ERASMUS+ Bewerbung ist vollständig, sobald Sie folgende Unterlagen hochgeladen haben:
Starten Sie Ihren Bewerbungsprozess in Mobility Online:
Ab sofort arbeiten Sie sich entlang des Workflows durch die einzelnen Schritte.
Gut zu wissen: Nicht nur Ihre ERASMUS+ Bewerbung erfolgt über Mobility Online, auch die Verwaltung Ihrer ERASMUS+ Mobilität.
Merken Sie sich daher unbedingt Ihre Benutzerkonto-Daten bis zum Ende Ihres Auslandsaufenthalts, da Sie sich regelmäßig in Ihren Account einloggen müssen.
Datenschutz
Lesen Sie hier, welche Punkte die Datenschutzerklärung der TH Rosenheim ergänzen, wenn Sie sich bei der vom International Office genutzten Mobilitätssoftware Mobility Online registrieren.
Sie haben die Zusage für ein ERASMUS+ Stipendium erhalten?
Dann geht es jetzt an die Vorbereitung des Learning Agreements und des Grant Agreements!
WICHTIG: Sowohl Learning Agreement als auch Grant Agreement müssen vor Praktikumsbeginn unterschrieben vorliegen. Andernfalls kann die ERASMUS+ Förderung nicht gewährt werden!
So geht´s weiter:
Laden Sie das Learning Agreement vollständig ausgefüllt und unterzeichnet in Mobility Online hoch.
Unterzeichnen Sie die Versicherungserklärung für Auslandspraktika und laden Sie diese in Mobility Online hoch. Mit dem ERASMUS+ Programm ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Sie müssen selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Die TH Rosenheim, die Nationale Agentur (DAAD) und die EU sowie auch jede andere an der Durchführung des Erasmus+-Programms beteiligte Institution haften nicht für Folgen einer Nicht- oder Unterversicherung.
Reichen Sie das Grant Agreement in zweifacher Ausführung im International Office zur Gegenzeichnung vor Beginn des Praktikums ein.
Nehmen Sie am kostenlosen Sprachkurs und -test teil!
Verpflichtende Teilnahme am OLS-Sprachtest in Ihrer Arbeitssprache im Zielland (Ausnahme: Muttersprachler)
Freiwillige Teilnahme am OLS-Sprachkurs.
Es ergeben sich Änderungen am ursprünglich geplanten Lernprogramm?
Nochmal ein Sprachtest? Ja genau, testen Sie Ihren Fortschritt!
EU-Survey-Einladung per E-Mail
Learning Agreement: Abschnitt "nach der Mobilität" ausfüllen & Praktikumszeugnis
Fast geschafft: