Erasmus hat sich in seiner 30-jährigen Laufzeit zu einem Erfolgsmodell ent- wickelt. Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema Studierendenmobilität:
Neuerungen seit dem Projektjahr 2014
Studierendenmobilität zu Studienzwecken
Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken
Erasmus+ Fördersätze
Erasmus+ Sprachunterstützung
Erasmus+ Studierendencharta
Erasmus+ Berichtspflicht
Erasmus+ (2014-2020) zeichnet sich gegenüber der vorigen Programmgeneration insbesondere durch folgende Neurungen aus:
Die Hochschule Rosenheim nimmt derzeit an der Mobilität mit Programm-, nicht aber an der mit Partnerländern teil. Zu dem Programmländern zählen derzeit 33 Länder: alle 28 Mitgliedsstaaten der EU sowie die Türkei, Island, Lichtenstein, Mazedonien und Norwegen. Auch das Vereinigte Königreich gehört bis zum Ende der Programmgeneration (2020/21) zu den Programmländern.
Vorteile eines Studiums mit Erasmus+
Voraussetzungen für ein Erasmus+ Auslandsstudium
Weitere Informationen zum Erasmus+ Studium an der Hochschule Rosenheim finden Sie unter Studium mit Erasmus+.
Studierende können mit Erasmus+ auch Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Vorteile eines Praktikums mit Erasmus+
Voraussetzungen für ein Erasmus+ Auslandspraktikum
Weitere Informationen zum Erasmus+ Praktikum an der Hochschule Rosenheim finden Sie unter Praktikum mit Erasmus+.
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Dabei gibt es drei Ländergruppen (hohe, mittlere, niedrige Lebenshaltungskosten). Seit dem Projektjahr 2014 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte:
Erasmus+ Praktikanten erhalten monatlich mindestens 100 Euro zusätzlich, d.h. mind. 350 Euro in Gruppe 1, mind. 300 Euro in Gruppe 2 und mind. 250 Euro in Gruppe 3.
Hinweis Sonderförderung
Zur Förderung von Chancengleichheit und Inklusion wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (Alleinerziehenden und Studierenden mit besonderen Bedürfnissen) der Zugang zum Programm erleichtert.
Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org.
Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale (nur SMS)
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen.
Die Europäische Kommission stellt einen Online-Sprachtest zur Verfügung. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl vor Beginn der Erasmus+ Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Hauptarbeitssprache zu absolvieren, sofern verfügbar. Muttersprachler sind von der Teilnahmepflicht entbunden.
Das Ergebnis des Sprachtests ist kein Auswahlkriterium für den Erhalt der Erasmus+ Förderung. Das Testergebnis vor Antritt der Mobilität kann als Einstufungstest gesehen werden. Durch den Vergleich mit dem Testergebnis nach Mobilitätsende können erzielte Lernfortschritte erfasst werden. Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Zwischen Partnerhochschulen/-einrichtungen in inter-institutional agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit Online-Test zu belegen/zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer durch andere Nachweise abgesichert werden.
Die Rechte und Pflichten der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studentencharta“, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist, geregelt.
Alle Geförderten sind verpflichtet, nach Abschluss der Erasmus+ Mobilität einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.