Mobilität zu Unterrichtszwecken/ Lehre im Ausland (STA)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Dauer der Dozentenmobilität / Unterrichtspensum
An der TH Rosenheim kann eine Dozentenmobilität im Umfang von 2-5 Tagen Aufenthalt (ohne Reisezeiten) im Ausland gefördert werden. Voraussetzung dafür ist ein Unterrichtspensum von mindestens acht Stunden je Aufenthalt. Bitte vorab die Möglichkeit einer Förderung im International Office abklären.
Mobility Agreement
Die entsendende Institution (TH Rosenheim) und die aufnehmende Institution (Hochschule/Organisation im Ausland) sind dazu verpflichtet, vor Beginn des Aufenthalts mit Hochschulpersonal ein Mobility Agreement - Staff Mobility for Teaching (Mobilitätsvereinbarung für Lehraufenthalte) abzuschliessen. Kopien / Scans werden akzeptiert. Das Mobility Agreement ist vom Teilnehmer auszufüllen und im International Office - international(at)th-rosenheim.de - einzureichen.
Vorbereitung
Finanzierung als Erasmus+ Dozentenmobilität im Umfang von 2-5 Tagen
Die Pauschalen für Reise- und Aufenthaltskosten entnehmen Sie bitte der Übersicht auf der Webseite (vgl. Fördersätze).
Bitte beachten: Vom International Office werden keine weiteren Gebühren übernommen.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Einerseits kann Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE zu Lehrzwecken an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE in einem anderen Programmland, das nicht Hauptwohnsitz des Mobilitätsteilnehmers ist (Outgoing-Mobilität). Andererseits kann Personal einer sonstigen, in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE eingeladen werden (Incoming-Mobilität).
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten). Das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
Das Programm bietet folgende Leistungen:
Aufenthaltskosten - Die Erstattung der Aufenthaltskosten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Für alle deutschen Hochschulen gelten im Projekt 2021-23 folgende Förderraten für Personalmobilität:
Reisekosten - Zu den Tagessätzen kommen Reisekosten in Abhängigkeit von Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Je Aufenthalt und abhängig von der Distanz werden folgende Pauschalen gezahlt:
10 – 99 km | 20 EUR |
100 – 499 | 180 EUR |
500 – 1.999 km | 275 EUR |
2.000 – 2.999 km | 360 EUR |
3.000 – 3.999 km | 530 EUR |
4.000 – 7.999 km | 820 EUR |
8.000 km und mehr | 1.500 EUR |
Allgemeine Informationen zur Personalmobilität finden Sie beim DAAD. Zur Teilnahme am Erasmus+ Programm berät Sie das International Office.