Studierenden auf Anfrage Auskunft über die Möglichkeiten der fakultären und hochschulweiten Finanzierung geben
Finanzanträge vor Einreichung in das Studierenden-Parlament auf formelle und inhaltliche Genehmigung überprüfen, und eine Empfehlung an das Studierenden-Parlament aussprechen
Genehmigte Finanzanträge ordnungsgemäß abrechnen bzw. den Antragsteller beim Abrechnungsprozess unterstützen
Erstellen eines Finanzberichts je Haushaltsjahr der Hochschule