Hier erfahren Sie mehr über unsere Arbeit, unseren Aktivitäten und bevorstehenden Termine. Wir freuen uns, wenn Sie bei unseren zahlreichen Vorträgen, Workshopangeboten und Netzwerkaktivitäten dabei sind.
Ziel unserer Arbeit ist es, geschlechterspezifische Nachteile zu überwinden und die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern zu realisieren. Diese Aufgabe erfüllen an der TH Rosenheim drei organisatorische Einheiten: die Hochschulfrauenbeauftragte, die Fakultätsfrauenbeauftragten und die Gleichstellungsbeauftragte.
Unsere kompetenten Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.
Herzlich,
Ihr Team der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
Unsere Grundlage ist § 4, Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes: Frauenbeauftragte achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende. Sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Ziel ist die Steigerung des Anteils der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft.
An den bayerischen Hochschulen sind die Frauenbeauftragten für den wissenschaftlichen Bereich und die Gleichstellungsbeauftragten für den administrativen Bereich zuständig. Die Professorinnen werden für dieses Amt gewählt und erledigen diese Tätigkeiten im Rahmen ihrer Dienstaufgaben.
Wir bieten vielfältige Anlaufstellen für Ihre Fragen und Probleme zum Thema Gender, Familie und Gleichstellung. Kompetente AnsprechpartnerInnen stehen Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.
Der Zuständigkeitsbereich der Hochschul-Frauenbeauftragten erstreckt sich im Einzelnen über:
Die Frauenbeauftragten der Fakultäten haben die Aufgabe, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf Fakultätsebene zu fördern. Sie bieten Beratung und Unterstützung für Nachwuchswissenschaftlerinnen an.
Die entsprechenden Ansprechpartnerinnen finden Sie hier:
Fakultät | Frauenbeauftragte |
---|---|
Angewandte Natur- und Geisteswissenschaften | Prof. Dr. Isabell Nemeth |
Betriebswirtschaft | Prof. Dr. Stephanie Kapitza |
Holztechnik und Bau | Prof. Dr. Holly Ott |
Ingenieurwissenschaften | Prof. Dr. Nicole Strübbe |
Informatik | Prof. Dr. Claudia Förster |
Innenarchitektur/Architektur/Design | Prof. Karin Sander |
Wirtschaftsingenieurwesen | Prof. Dr. Sandra Krommes |
Angewandte Gesundheits- und Sozialwissenschaften | Prof. Dr. Petra Bauer |
Campus Burghausen | Dr. Cornelia Stettner |
Campus Mühldorf | Prof. Dr. Katharina Fischer |
Für alle Mitarbeiter*innen, also das gesamte nichtwissenschaftliche Personal der Hochschule Rosenheim, sind die Gleichstellungsbeauftragten Ansprechpartnerinnen.
Ziele und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten definieren sich über das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGlG).
Sie stehen für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und haben den Auftrag des Grundgesetzes und der bayerischen Verfassung zu erfüllen.