1. Um für ein Studium an bayerischen Hochschulen zugelassen zu werden benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung:
oder
oder
2. Um für den Studiengang Pädagogik der Kindheit zugelassen zu werden, benötigen BewerberInnen neben einer Hochschulzugangsberechtigung zusätzlich einen Ausbildungsplatz zum/zur ErzieherIn an einer Fachakademie für Sozialpädagogik. Bitte legen Sie bei der online Bewerbung an der Hochschule eine Bestätigung vor. Alternativ legen Sie Ihre Berufsurkunde als ErzieherIn vor (abgeschlossene Ausbildung).
Zur Bewerbung um einen Ausbildungsplatz wenden Sie sich bitte an eine der kooperierenden Fachakademien für Sozialpädagogik (LINK). Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zum einjährigen „Sozialpädagogischen Seminar“ für AbiturientInnen als Vorstufe für die ErzieherInnen-Ausbildung.
Studierende des Studiengangs Pädagogik der Kindheit sollten vertieftes Interesse an der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mitbringen. Offenheit für MINT-Pädagogik, Interesse für betriebswirtschaftliche Grundlagen, sowie Disziplin im Rahmen des dualen/berufsbegleitenden Studiums sind ebenso gefordert.