Aktuell gelten folgende Regelungen:
Weitere Informationen finden sich in den aktuellen Regelungen, die laufend aktualisiert werden.
Die Entwicklung des Corona-Virus beeinflusst den Hochschulbetrieb. Welche Regeln für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende aktuell an der Technischen Hochschule Rosenheim gelten finden Sie im Folgenden.
Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert.
Studierende können weitere Fragestellungen rund um Corona gerne an das Studierendenparlament richten: stupa @th-rosenheim.de
An der Technischen Hochschule Rosenheim (an allen Standorten) gelten folgende Hygienemaßnahmen:
Genauere Informationen: 9. Schutzmaßnahmen vom 15.12.2020
Zusätzlich geltende Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb: Bekanntmachung - Neue Arbeitsschutzregel vom 27.01.2021
In accordance with the changes to the latest version of the Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Bavarian Infection Protection Measures Regulations) a face mask covering the nose and mouth must be worn at all times indoors, during all attendance events at universities. This regulation applies to students and teachers. More information.
Die Hochschulgebäude sind bis einschließlich 10.01.2021 geschlossen. In dieser Zeit finden nur digitale Lehrveranstaltungen statt.
Ab dem 11.01.2021 sind die Gebäude der TH Rosenheim (A, B, C, D, E, R, S, T, W und die Übungs-und Versuchsanlagen „ÜVA“) wieder wie gewohnt von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Publikumsverkehr ist so weit wie möglich zu reduzieren. Er soll möglichst durch telefonische, postalische oder digitale (z.B. E-Mail, Videokonferenz) Kommunikation ersetzt werden.
Hochschulsport: Individualsportarten nur allein oder zu zweit. Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt.
Hochschulchor/-orchesterproben in Präsenz: bis auf Weiteres nicht zulässig
Die Mensa ist vorübergehend geschlossen.
Die Bibliothek bietet ab dem 25. Januar einen Abholservice an. Die gewünschten Bücher können einen Tag vorab per E-Mail bestellt werden. Am nächsten Werktag können die bestellten Bücher während der Öffnungszeiten der Bibliothek abgeholt werden. Hierbei ist das Tragen einer FFP2 Maske Pflicht. Spontane Bücherwünsche vor Ort können nicht erfüllt werden. Bereits ausgeliehene Medien müssen rechtzeitig zurück gebracht werden. Ab dem 1. Februar werden wieder Mahngebühren erhoben. Mehr dazu hier.
Während der Corona-Krise ist das Praktikanten-, Prüfungs- und Studienamt nicht für den Publikumsverkehr geöffnet.
Bitte kontaktieren Sie die Ämter per Telefon oder per E-Mail. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Abschlussarbeiten, Berichte und weitere Unterlagen können in das Brieffach des jeweiligen Amtes im Foyer geworfen werden.
Die Online-Lehrangebote der Virtuellen Hochschule Bayern werden nicht von der Corona Pandemie beinträchtigt und finden wie geplant statt.
Studierende der TH Rosenheim können an den Kursen teilnehmen, die von den Prüfungskommissionen für die Anrechnung im Curriculum anerkannt wurden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Weiterführende Informationen zur aktuellen Organisation im dualen Studium finden Studierende und Unternehmen hier.
Wenn Sie als Beschäftigte*r der Technischen Hochschule Rosenheim ein positives Covid-Testergebnis erhalten, handeln Sie bitte wie folgt:
1. Informieren Sie zunächst die Abteilung Personal und (wenn Sie möchten) Ihre*n Vorgesetzte*n und teilen auch mit, ob Sie mit der Nennung Ihres Namens gegenüber Ihren Kolleg*innen einverstanden sind oder nicht. Sofern Sie aufgrund der Infektion nicht arbeitsunfähig sind (Krankschreibung ab dem 4. Arbeitstag), arbeiten Sie für die Dauer der Quarantäne zuhause (mobiles Arbeiten).
2. Melden Sie dem Gesundheitsamt schnellstmöglich Ihre Kontaktpersonen über das Formular (www.landratsamt-rosenheim.de/covid-19). Es würde die Vorgänge im Haus beschleunigen, wenn Sie eine Kopie des Teils der Liste mit den Kontaktpersonen aus Ihrem Arbeitsumfeld an die Personalabteilung senden würden.
3. Alle Kolleg*innen, die Kontaktpersonen sein können (gleiches Büro, gemeinsame Besprechungen oder von Ihrer Liste), werden informiert, falls Sie mit ihnen an der Hochschule Kontakt hatten
Diese Kolleg*innen müssen ab sofort zuhause arbeiten. Wenn Sie mit der Nennung Ihres Namens nicht einverstanden sind, erfolgt nur der anonyme Hinweis, dass ein Kollege*in infiziert ist.
4. Die weitere Ermittlung der Kontaktpersonen außerhalb der TH Rosenheim und die Einstufung, ob jemand von ihnen in Quarantäne muss, übernimmt das Gesundheitsamt.
Bis zunächst 10.01.2021 finden keinerlei Lehrveranstaltungen in Präsenz mehr statt (dies gilt auch für Praktika).
Ab dem 11.01. gelten folgende Regelungen für den Lehrbetrieb:
Die Dozent*innen der TH Rosenheim vermitteln ihre Lehrinhalte bereits seit dem letzten Sommersemester - soweit dies didaktisch möglich ist - mit den verschiedensten Methoden der Online-Lehre.
Dafür sind verschiedene Tools zugelassen: Learning Campus (Moodle), Online-Konferenzen z.B. über BigBlueButton, WebEx, zoom, AdobeConnect u.a. sowie Videos, Online-Chats, Telefonkonferenzen, Kommunikation via E-mail etc.
Bitte beachten Sie dabei die Lehr-Empfehlungen im Intranet.
Informationen zu den Web-Konferenz-Tools finden Sie ebenfalls im Intranet.
Vorlesungsvorbereitende bzw. -unterstützende Inhalte können online bereitgestellt werden. Die Standard-Plattform dafür ist der digitale Learning Campus (Moodle). Aber es werden noch weitere Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, je nach Einsatzzweck (Ein- oder Zweiwege-Kommunikation). Das Rechenzentrum arbeitet stetig an Verbesserungen und Erweiterungen. Mehr Informationen zum aktuellen Stand finden sich im Intranet.
Bei der Ausgangssperre ab 21 Uhr gilt: Studierende und Beschäftigte, die sich nach 21 Uhr noch auf dem direkten Heimweg von Prüfung oder Praktikum befinden, müssen keine Strafe fürchten. Eine entsprechende Bescheinigung für Studierende finden Sie hier und für Beschäftigte hier.
Eine Verpflichtung, Wiederholungsprüfungen im Sommersemester 2020 anzutreten bestand nicht; die Frist des § 19 Satz 1 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung findet keine Anwendung. Für freiwillig abgelegte Wiederholungsprüfungen gilt das Anrechnungsverfahren. Inwieweit Prüfungen aus dem Sommersemester 2020 im WS 20/21 erneut angeboten werden, entscheidet die Fakultät. Ein Rechtsanspruch auf eine Wiederholungsprüfung im WS 20/21 besteht nur für Prüfungen aus dem WS 19/20.
Aktueller Stand ist, dass das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 regulär mitgezählt werden. Im Gegenzug wird aber Ihre Regelstudiendauer gem. Lehrplansemester jeweils um ein Semester verlängert, Art. 99 Abs. 2 Bayerisches Hochschulgesetz. Zu dieser Frist kommen zwei weitere Semester, die Sie für die erstmalige Ablegung aller Prüfungen Zeit haben, § 8 Abs. 3 Satz 3 der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern.
Beispiel (Stand: 20.01.2021): M. studiert im Bachelorstudiengang Informatik. Dieser Studiengang beinhaltet regulär eine Regelstudiendauer (Semesterzahl, die zum Abschluss eines Studiums vorgesehen ist) von 7 Semestern. Pandemiebedingt wurde seine Regelstudiendauer durch eine Änderung des Hochschulgesetzes automatisch um zwei Semester verlängert; seine Regelstudiendauer beträgt somit 9 Semester. Da die Rahmenprüfungsordnung zwei weitere Semester vorsieht, hat M. insgesamt 11 Semester Zeit, um alle Prüfungen seines Studiums erstmals abzulegen.
Prüfungsrechtliche Fristen und Regeltermine werden jedoch pandemiebedingt ohne einen Antrag ("von Amts wegen") verlängert. Dies gilt auch bei Überschreitung der Höchststudiendauer (Ablauf der Regestudiendauer + 2 Semester).
(Stand 20.01.2021)
Abgabe der Abschlussarbeiten
Der Prüfungsausschuss hat angesichts der aktuellen Situation die Abgabeform für Abschlussarbeiten verändert. Einzelheiten dazu finden sich hier.
Die notwendigen Formulare finden sich hier.
Studierende, die ihre Abschlussarbeit nicht per Dokumentenmanagementsystem beantragt haben, können per Post einen Antrag auf Verschiebung des Abgabetermins aufgrund der Corona-Situation stellen. Eine entsprechende Vorlage findet sich hier.
Anmeldung der Abschlussarbeiten
Eine Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt -unabhängig einer Präsenz in der Hochschule- per DMS-Verfahren.
Höchststudiendauer
Sollten Sie vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation Probleme mit der Abgabefrist der Abschussarbeit bekommen (z.B. das Thema X kann nur in einem Betrieb Y bearbeitet werden, der zur Zeit geschlossen hat) und sollten Sie gleichzeitig nach diesem Semester die Höchststudiendauer (Regelstudiendauer + 2 Fachsemester) von 9 Semestern überschreiten, müssen Sie über das Prüfungsamt bei der Prüfungskommission einen postalischen Antrag auf Verlängerung der Höchststudiendauer stellen.
Studierende, Beschäftigte und Lehrende aus den meisten Teilen Tirols (mit Ausnahme des politischen Bezirks Lienz (Osttirol), der Gemeinde Jungholz, sowie des Rißtals im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee) dürfen momentan nicht nach Bayern zum Arbeiten /für die Tätigkeit an der Hochschule einreisen.
Die Testpflicht für Grenzgänger ist seit dem 18.01.2020 wieder aktiv.
Aufgrund der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) vom 13. Januar 2021 in Verbindung mit der Allgemeinverfügung Testnachweis von Einreisenden vom 15. Januar 2021 gilt Folgendes:
Grenzgänger (Personen mit Wohnsitz in einem Risikogebiet, regelmäßiger Grenzübertritt zum Zweck der Berufsausübung, des Studiums oder der Ausbildung) sind verpflichtet, in jeder Kalenderwoche, in der mindestens eine Einreise nach Bayern stattfindet, einmal über einen aktuellen negativen Coronatest zu verfügen und diesen auf Anforderung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle unverzüglich vorlegen. Grenzgänger benötigen für den Grenzübertritt eine Bescheinigung des Arbeitgebers, Auftraggebers oder der Bildungseinrichtung, dass die Tätigkeit zwingend notwendig ist. Die Bescheinigung für Studierende finden Sie hier. Die Bescheinigung für Beschäftigte finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Testpflicht finden Sie auf den Seiten des Ministeriums.
In Rosenheim ist ein kostenloser Test an der Teststation "Loretowiese" möglich. Ein entsprechender Termin kann online vereinbart werden.
Von der Quarantänepflicht werden Personen nicht erfasst, die in einem Risikogebiet ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck
in den Freistaat Bayern begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzgänger). Grenzgänger benötigen eine Bescheinigung des Arbeitgebers, Auftraggebers oder der Bildungseinrichtung, dass die Tätigkeit zwingend notwendig ist. Diese Bescheinigung für Studierende finden Sie hier.
Für Grenzgänger, die sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, gilt die Ausnahmevorschrift nicht; diese Personen müssen sich in Quarantäne begeben. Informationen, welche Staaten oder Regionen entsprechend dieser Kategorien eingestuft sind, finden Sie tagesaktuell auf der Homepage des RKI.
Weitere Informationen zur Quarantänepflicht auf den Seiten des Ministeriums.
Dienstreisen unterliegen folgenden Regelungen:
Exkursionen unterliegen folgenden Regelungen:
Wer sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem "Corona-Risikogebiet" (Übersicht des Robert Koch-Instituts) aufgehalten hat ist verpflichtet, die zuständige Gesundheitsbehörde über ihre Einreise zu informieren und sich für 14 Tage in die häusliche Quarantäne zu begeben. Alle Bürger*innen in Stadt und Landkreis Rosenheim, die aus einem Risikogebiet zurückkommen, müssen sich demnach umgehend beim Staatlichen Gesundheitsamt Rosenheim per E-Mail melden.
Ausnahmen sind möglich, wenn ein negatives Ergebnis einer Abstrichuntersuchung (PCR-Untersuchung) auf das Coronavirus SARS-CoV-2 eines fachärztlichen Labors vorliegt und keine Erkrankungssymptome auf COVID-19 bestehen.
Bitte beachten Sie zusätzlich folgende Informationen:
Important information for international students travelling or returning to Germany: please familiarize yourself with the travel restrictions and (re-)entry regulations due to Covid-19 (as of September 28) as well as with the Bavarian Post-Entry Quarantine Ordinance.
Please also observe the following information for Rosenheim:
(Stand: 19.10.20)
Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat ebenfalls eine FAQ-Liste erstellt, die weitere grundlegende Informationen für Studierende und Lehrende enthält. Zu den FAQ.
Aktuelle Informationen aus der bayerischen Hochschullandschaft in Bezug auf das Sommersemester 2020 vor dem Hintergrund der Coronoa-Pandemie, finden sich auf der Website des Verbund Hochschule Bayern e.V., der Interessensvertretung der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Die Abteilung Personal beantwortet die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen in Bezug auf Corona im Intranet.